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Corona-Maßnahmen für Ungeimpfte werden verschärft
Um die Infektionslage in den Griff zu bekommen und das Gesundheitssystem vor dem Kollaps zu schützen, werden Ungeimpfte aus noch mehr Bereichen ausgeschlossen. Das hat die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) am Donnerstag beschlossen. Bei den Beschlüssen handelt es sich um Mindestvorgaben, die einzelnen Bundesländer können darüber hinaus strengere Vorschriften erlassen. Die Landesinnungsverbände informieren Sie dazu kurzfristig.
2G und 2G+ in vielen Bereichen
Ein Teil der neuen Regelungen betrifft auch das Bäckerhandwerk und seine Beschäftigten unmittelbar:
Die 2G-Regeln werden auf den gesamten Einzelhandel ausgeweitet. Das gilt nach Beschluss der MPK nicht nur in Hotspots mit sehr hoher Inzidenz, sondern bundesweit. Ausgenommen werden lediglich Geschäfte des täglichen Bedarfs, wobei die MPK nicht ausdrücklich klargestellt hat, was darunterfallen soll. Es ist aber davon auszugehen, dass der Lebensmitteleinzelhandel und möglicherweise auch Drogeriemärkte und Baumärkte ausgenommen sind. Damit wäre auch der Thekenverkauf des Bäckerhandwerks von dieser Verschärfung ausgenommen.
2G wird aber (ebenfalls inzidenzunabhängig und bundesweit) für die Gastronomie und damit auch für die Bäckerei-Cafés gelten. Ausdrücklich wurde den Ländern die Möglichkeit offengelassen, ggf. sogar eine 2G+-Regelung einzuführen. Dann müssten auch geimpfte und genesene Gäste ein aktuelles negatives Testergebnis vorlegen. Für die Kontrolle sind die Unternehmer verantwortlich.
Gleiches gilt für Weihnachtsmärkte: 2G und ggf. 2G+. Diese Verschärfung vermeidet jedoch zumindest die befürchteten bundesweiten Absagen von Weihnachtsmärkten. Wie allerdings gerade bei offenen Weihnachtsmärkten und bei vereinzelt stehenden Verkaufsständen eine Kontrolle durchgeführt werden kann, ist noch fraglich.
Strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
Die Begrenzung von privaten Zusammenkünften von Ungeimpften war bereits im Vorfeld der MPK angekündigt und erwartet worden. Überraschend ist jedoch, dass die Kontaktbeschränkungen auch Geimpfte und Genesene betreffen, sobald sich mindestens ein Ungeimpfter unter ihnen befindet (Kinder unter 14 Jahren werden nicht berücksichtigt). Dann gilt, dass man sich neben den Personen des eigenen Haushalts mit höchstens zwei Personen eines anderen Haushalts treffen darf.
Impfpflicht soll kommen
Beschlossen wurde die kurzfristige Einführung einer Impfpflicht für die Beschäftigten in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. Zudem wird die Beschlussfassung über eine allgemeine Impfpflicht vorbereitet. Sie soll allerdings erst etwa ab Februar 2022 greifen. Die Impfpflicht wurde bis vor wenigen Wochen von nahezu allen Entscheidern ausgeschlossen, wohl auch, weil man davon ausging, dass sie nicht nötig werden würde. Angesichts der großen Impflücke und der daraus resultierenden Explosion der Infektionszahlen, hat sich der weit überwiegende Teil der Politik zuletzt für eine einrichtungsbezogene und auch für eine allgemeine Impfpflicht ausgesprochen. Kurz vor Beginn der MPK hatte z. B. FDP-Chef und ehemaliger Brotbotschafter Christian Lindner bei BILD-TV eine allgemeine Impfpflicht gefordert.