Direkt zur Hauptnavigation dem Inhalt oder zum Seitenfuß.

Meldungen Steuerrecht

News zum Coronavirus

Cloud-TSE verzögert sich weiter

Die erste cloudbasierte TSE wurde erst Ende September vom Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) zertifiziert. Genau am letzten Tag der ursprünglichen Nichtbeanstandungsfrist. Seitdem haben mehrere Betriebe statt der lokalen TSE auf USB-Stick oder SD-Karte für ihre vernetzten Kassen auf die Cloud-TSE gesetzt oder wollen diese bis Ende März 2021 in Betrieb nehmen.

Nunmehr beabsichtigt das BSI an eine Zertifizierung von cloudbasierten TSE-Lösungen weitergehende Anforderungen an die betriebliche Anwenderumgebung zu stellen. Hiervon betroffen ist nicht nur die bereits zertifizierte Cloud-Lösung. Auch alle Cloud-basierten TSEs sind betroffen, die sich im Zertifizierungsverfahren befinden bzw. künftig eine Zertifizierung anstreben.

Noch ist nicht klar, welche konkreten Auswirkungen die neuen Anforderungen des BSI haben werden. Offen ist, ob und wann die Cloud-TSE-Anbieter diese umsetzen können und welche Konsequenzen dies für die Nutzung in den jeweiligen Kassen haben wird.

Was Betriebe jetzt tun müssen

Unternehmen, die bereits eine cloudbasierte TSE verwenden oder dies beabsichtigen, sollten sich unverzüglich an ihren Kassenanbieter oder TSE-Hersteller wenden. Es sollte geklärt werden, ob weitergehende Umstellungsmaßnahmen ergriffen werden müssen.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat sich bereits zusammen mit den anderen großen Verbänden der gewerblichen Wirtschaft an das Bundesfinanzministerium, das BSI sowie die Länderfinanzverwaltungen gewandt und sich für eine praxistaugliche Lösung ausgesprochen, die die Belange der betroffenen Unternehmen ausreichend berücksichtigt.

 

Stand: 18.12.2020