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Meldungen Corona-Krise

News zum Coronavirus

BGN konkretisiert Arbeitsschutzstandard

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) hat die Konkretisierung des am 16. April 2020 in Kraft getretenen SARS-CoV-2-Arbeistsschutzstandards vorgestellt. 

Die Handlungshilfe unterstützt die Betriebe des Bäckerhandwerks bei der Umsetzung des Arbeitsschutzstandards. Sie gibt den Betrieben branchenspezifische Hinweise, wie sie Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten auch in Zeiten der Corona-Pandemie gewährleisten können. Voraussetzung für weitere Lockerungen wie z. B. das Öffnen der Bäckerei-Cafés ist auch die flächendeckende erfolgreiche Umsetzung des Arbeitsschutzstandards und damit ein über das bisher schon hohe Maß hinausgehender Infektionsschutz.

Die BGN-Handlungshilfe gilt ab sofort einheitlich für alle Betriebe des Bäckerhandwerks. Bäckereien sind aufgerufen, ihre bestehende Gefährdungsbeurteilung zu prüfen und ggf. zu ergänzen.

Mit dem SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard sind Berufsgenossenschaften beauftragt, branchenspezifische Konkretisierungen auszuarbeiten. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks hat durch eine intensive Zusammenarbeit mit der BGN sichergestellt, dass die Belange der Betriebe des Bäckerhandwerks Berücksichtigung gefunden haben. Die Ergänzung der Gefährdungsbeurteilung der BGN ist daher für alle Bäcker eine sehr gute Hilfestellung, ihre Betriebe und Beschäftigten sicher durch die Corona-Pandemie zu führen.

Alle wichtigen Informationen der BGN zur Corona-Pandemie erhalten Sie hier: https://www.bgn.de/corona/