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Meldungen Nachwuchs- und Fachkräftesicherung

Nachwuchs- und Fachkräftesicherung

Berufsausbildung in Teilzeit bietet Chancen für Betriebe und Auszubildende

Mit dem Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung wurden zum 1. Januar 2020 die Möglichkeiten der Ausbildung in Teilzeit erweitert. Nach der gesetzlichen Novellierung steht die Teilzeitberufsausbildung grundsätzlich allen Auszubildenden offen, wenn sich beide Vertragsparteien einig sind. Ein besonderer Grund für die Vereinbarung einer Teilzeit ist nicht erforderlich. Auszubildende und Ausbildende können gemeinsam flexibel auf verschiedene Lebenslagen wie zum Beispiel Zeiten von Kindererziehung und Pflege, eine Behinderung oder Lernbeeinträchtigung oder das Betreiben von Leistungssport reagieren. 

Bei einer Teilzeitberufsausbildung vereinbaren die Auszubildenden und die Ausbildenden im Berufsausbildungsvertrag, die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit für die gesamte Ausbildungszeit oder für einen bestimmten Zeitraum der Berufsausbildung zu verkürzen. Im Berufsausbildungsvertrag wird die tägliche und wöchentliche Ausbildungszeit festgelegt und der Umfang der vereinbarten täglichen bzw. wöchentlichen Ausbildungszeit in Teilzeit in Prozent im Verhältnis zur Vollzeit genannt. Der Umfang der Ausbildungszeit muss mindestens 50 Prozent der Ausbildung in Vollzeit betragen. Unberührt von der Flexibilisierung bleibt weiterhin das Angebot der Berufsschulen, die nicht an eine im Ausbildungsvertrag vereinbarte Teilzeit gebunden sind. 

Beispiel:   

Als Ausbildungsbetrieb vereinbaren Sie mit Ihrem Auszubildenden über die gesamte Berufsausbildung eine Teilzeitberufsausbildung mit einer Fünftagewoche und einer täglichen Ausbildungszeit von jeweils 6 Stunden. Bei der Ausbildung in Vollzeit würde die wöchentliche Ausbildungszeit 40 Stunden betragen (z.B. Fünftagewoche mit jeweils 8 Stunden). Die vereinbarte tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit in Teilzeit hat einen Umfang von 75% der Ausbildungszeit in Vollzeit. Die Vereinbarung kann zu Beginn des Ausbildungsverhältnisses oder während der Berufsausbildung durch Änderung des Ausbildungsvertrags getroffen werden.  

Umfassende Informationen zur Umsetzung der Teilzeitberufsausbildung, insbesondere zu der komplexen Berechnung der Gesamtausbildungsdauer, enthält die BIBB-Empfehlung zur Teilzeitberufsausbildung.  

In Teilzeit ausbilden ist anders. Doch wenn Sie die Besonderheiten im Blick haben, können Sie Ihre Auszubildenden optimal unterstützen. 

Stand: 9. Juli 2021