Meldungen Corona-Krise
News zum Coronavirus
Bäckereien dürfen weiter öffnen
Seit dem 16.03.2020 steht fest, dass es in Deutschland einheitliche Regelungen für den „Shutdown" des öffentlichen Lebens geben wird. Die Bundesregierung und die Bundesländer einigten sich auf ein entsprechendes gemeinsames Vorgehen und verkündeten dieses gestern Abend. Für das Bäckerhandwerk steht fest, dass der Verkauf geöffnet bleiben darf und Backwaren weiterhin an Kunden verkauft werden dürfen. Diese Regelung gilt bundesweit und an sieben Tagen die Woche, auch sonntags. Die Möglichkeit, die Produktionszeiten entsprechend anzupassen, ergibt sich unserer Ansicht nach unmissverständlich aus dem Umkehrschluss des Wortlautes dieser Vereinbarung. Allerdings dürfte hier noch mit weiteren Konkretisierungen zu rechnen sein. Wörtlich heißt es hierzu in der Vereinbarung:
„I. Ausdrücklich NICHT geschlossen wird der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Vielmehr sollten für diese Bereiche die Sonntagsverkaufsverbote bis auf weiteres grundsätzlich ausgesetzt werden. Eine Öffnung dieser genannten Einrichtungen erfolgt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen. Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. Alle Einrichtungen des Gesundheitswesen bleiben unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet.“
Die Pressemitteilung zu der hier zitierten Vereinbarung zwischen Bundesregierung und den Bundesländern finden Sie hier:
Bundesregierung und Bundesländer haben damit eine Forderung der Verbände des Bäckerhandwerks aufgegriffen, die sich gestern im Laufe des Tages an diese gewendet und gefordert hatten, dass Bäckereien während der Coronavirus-Krise weiter öffnen dürfen, um eine Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln zu gewährleisten.
Da sich schon eine ganze Menge Fehlinformationen im Umlauf befinden und in der Bevölkerung ein hohes Maß an Verunsicherung zu spüren ist, empfehlen wir Ihnen, Ihre Kundschaft unmissverständlich, z.B. durch einen Aushang im Schaufenster Ihrer Filialen oder auf Ihren Internetseiten, zu informieren. Im Wortlaut könnte dies wie folgt lauten:
„Das Bäckerhandwerk ist ein Teil Ihrer Grundversorgung. Diese stellen wir auch in Zeiten der Corona-Krise für Sie sicher. Wir werden weiterhin Backwaren für Sie produzieren und unsere Geschäfte geöffnet halten. Selbstverständlich sind auch wir von der aktuellen Krisensituation betroffen und werden alles dafür tun, dass sich das Corona-Virus langsamer ausbreitet Sollte dies zu Einschränkungen in Sortiment und/oder im Service bitten wir dafür um Ihr Verständnis. Ihr Team der Bäckerei Mustermann"
Wichtige Hinweis zum Cafebetrieb:
Für die Café-Bereiche enthält die Vereinbarung ebenfalls eine relativ eindeutige Regelung. Die Öffnungszeiten sollen auf die Zeit zwischen 06:00 Uhr und 18:00 Uhr beschränkt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass man den Café-Betrieb einer Bäckerei mit einem Restaurant bzw. einer Speisegaststätte gleichsetzt. Eine wirklich endgültige Bewertung dieser Regelung ist aktuell noch nicht möglich, da die Vereinbarung zwischen Bundesregierung und Bundesländern im Text enthält, dass dieser Bereich „noch zu regeln" ist. Es wird hier also zu Klarstellungen auf Landesebene kommen. Nach unserer Kenntnis dürfen mit Stand 18.3. in NRW und Schleswig-Holstein Cafès nicht mehr geöffnet sein.
Nach aktueller Lage dürfen in den meisten Bundesländern Cafés also - zu bestimmten Zeiten - geöffnet sein. Teilweise (so z.B. in Rheinland-Pfalz) müssen Gäste "registriert" werden. Ob Sie Ihren Cafébereich rein vorsorglich schließen, ist Ihre unternehmerische Entscheidung. Bitte bedenken Sie hierbei, dass momentan alles dafür getan werden sollte, mögliche Infektionswege abzuschneiden und direkte persönliche Kontakte zu reduzieren. Sollten Sie sich dazu entschließen, Ihren Café-Betrieb geöffnet zu halten, empfiehlt es sich, vorsorglich einige Maßnahmen zu ergreifen:
- großzügiger Tischabstand (je nach Bundesland mind. 1,5 Meter, teilweise mind. 2 Meter)
- Einrichten von Einzelplätzen
- regelmäßiges und gründliches Reinigen/Desinfizieren der Tische und Stühle
- halten Sie Formulare bereit, falls eine Registrierung von Gästen angeordnet wird (Name, Adresse, Telefonnummer, Datum und Uhrzeit des Aufenthalts)