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Auswirkung der Mwst-Senkung auf die Kassenführung
Es bleibt dabei: Ob Sie die ab dem 1. Juli geltende Steuersatzänderung an Ihre Kunden weitergeben, bleibt Ihre unternehmerische Entscheidung. Aber auch, wenn Sie die Reduzierung der Umsatzsteuersätze nicht an die Kunden weitergeben möchten, müssen Sie die neuen Umsatzsteuersätze in der geltenden Höhe (also 16 % und 5 %) auf den Bons Ihrer Kassen ausweisen, so dass in jedem Fall eine Umprogrammierung der Kassen notwendig ist. Auch die Verfahrensdokumentation muss entsprechend angepasst und die Mitarbeiter geschult werden.
Doch nicht jeder Betrieb konnte rechtzeitig einen Termin mit dem Kassentechniker vereinbaren. Der ZDH hat daher auf seiner Internetseite umfassende Informationen zur Umsetzung der Umsatzsteuersatzsenkung bereitgestellt. Diese beinhalten auch eine Liste mit Links zu den Informationen einer Auswahl an Kassenherstellern. Diese sollen Ihnen helfen, Ihre Kassen notfalls auch selbst umzuprogrammieren.
ZV-Informationen überarbeitet
In der Juni-Ausgabe des Newsletters Krusten & Krumen hatten wir Ihnen unsere ZV-Informationen zur Mehrwertsteuersenkung zur Verfügung gestellt. Wir haben die Informationen überarbeitet und aktualisiert.
Die aktuelle Fassung finden Sie hier.