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Anhebung des Kurzarbeitergeldes

Die Corona-Krise zwingt viele Betriebe des Bäckerhandwerks in Kurzarbeit und sorgt dadurch für Lohneinbußen bei Mitarbeitern. Kinderlose Beschäftigte bekommen bislang 60 Prozent, Beschäftigte mit Kindern 67 Prozent des weggefallenen Nettoeinkommens.

Die Bundesregierung hat nun beschlossen, das Kurzarbeitergeld für Beschäftigte, die ihre Arbeitszeit um mindestens 50 % reduzieren müssen, wie folgt anzuheben:

  • ab dem vierten Monat für kinderlose Beschäftige auf 70 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens, für Beschäftigte mit Kindern auf 77 Prozent,
  • ab dem siebten Monat auf 80 bzw. 87 Prozent.

Die Anhebung wird bis maximal 31.12.2020 gelten.

Außerdem sollen für Arbeitnehmer in Kurzarbeit ab 1. Mai bis Ende des Jahres bereits bestehende Hinzuverdienstmöglichkeiten bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens erweitert werden.

Der ZV wird sich dafür einsetzen, dass daraus keine Mehrbelastungen für die Betriebe entstehen. Wie uns Mitgliedsbetriebe berichten, sind die Arbeitsagenturen vielfach überlastet und es kommt zu Verzögerungen bei der Bearbeitung und Auszahlung der Anträge. Der ZV wird daher weiter politisch darauf dringen, dass die Arbeitsagenturen

  • die Antragsverfahren auf Kurzarbeitergeld schnell, unbürokratisch und pragmatisch durchführen,
  • das Kurzarbeitergeld schnell auszahlen, um Liquidität der Betriebe und damit Arbeitsplätze zu sichern,
  • bei Antragseingang bereits schnell und unbürokratisch eine Abschlagszahlung veranlassen.