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Soforthilfen für KMU

Mehrere Bundesländer haben Soforthilfen für Unternehmen bereitgestellt, die kurzfristig und unbürokratisch gewährt werden: Ihr Betrieb stellt formlos einen Antrag und wenige Tage später fließt Geld, um die Liquidität des Betriebes zu sichern. Diese Soforthilfen können in einigen Bundesländern nur Unternehmen mit bis zu zehn  Beschäftigten gewährt werden, in einigen Bundesländern nun aber auch Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten (die Hilfsprogramme der Länder schließen je nach Bundesland Unternehmen mit bis zu 30, 50, 100 oder 250 Beschäftigten ein).

Zudem hat die Bundesregierung ein Soforthilfe-Zuschussprogramm für Kleinunternehmen in Höhe von 50 Milliarden Euro beschlossen, die wegen der Corona-Pandemie vor existentiellen Problemen stehen. Gewährt werden unbürokratische und schnelle Zuschüsse (keine Darlehen), die nicht zurückgezahlt werden müssen. Mit den Zuschüssen soll die wirtschaftliche Existenz der Unternehmen rasch gesichert werden, wenn in Folge der Corona-Krise akute Liquiditätsengpässe überbrückt werden müssen. Die Zuschüsse sollen vor allem laufende Betriebskosten abdecken, zum Beispiel Mieten und Pachten, Kredite für Betriebsräume oder Leasingraten.

Weitere Informationen zu den möglichen Hilfen, zu den Antragsvoraussetzungen und links zu den Internetseiten der zuständigen Landesbehörden finden Sie hier: https://www.baeckerhandwerk.de/corona/soforthilfen-fuer-unternehmen/