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Mindestlohn steigt ab Januar 2021 erneut

Das Bundeskabinett hat am 28. Oktober 2020 die Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen, die bereits zum 1. Januar 2021 in Kraft treten soll. Die Verkündung der Verordnung soll noch in diesem Jahr im Bundesgesetzblatt erfolgen. Eine Zustimmung des Bundesrates ist nicht erforderlich. Der Mindestlohn steigt binnen der kommenden zwei Jahre in vier Stufen von bislang 9,35 Euro auf dann 10,45 Euro pro Stunde. Das entspricht einer Steigerung von fast 12 Prozent.

Ab dem 1. Januar 2021 erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn zunächst auf 9,50 Euro, zum 1. Juli 2021 auf 9,60 Euro, ab 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro und überspringt ab dem 1. Juli 2022 schließlich mit 10,45 Euro je Zeitstunde die 10-Euro-Grenze.

 

Stand: 13.11.2020