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Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld verlängert

Am 24. November 2021 hat das Bundeskabinett die Verordnung über die Bezugsdauer und Verlängerung der Erleichterungen der Kurzarbeit beschlossen.  

Damit wird die verlängerte Bezugsdauer von 24 Monaten, das Mindesterfordernis von 10 Prozent Arbeitsentgeltausfall und der Verzicht auf den Aufbau von Minusstunden zum Erhalt von Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2022 verlängert.  

Die Sozialversicherungsbeiträge werden durch eine pauschale Erstattung in Höhe von 50 Prozent vorgegeben. Die hälftige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge beinhaltet auch die Verlängerung bei Insolvenzfällen.  

Die Regelung tritt voraussichtlich am 1. Januar 2022 in Kraft.