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Meldungen Corona-Krise

News zum Coronavirus

2G+ in Cafés und kürzere Quarantäne

Am Freitag vergangener Woche haben sich die Ministerpräsidentenkonferenz mit Blick auf die Herausforderungen, die die Omikron-Variante mit sich bringt, auf neue und geänderte Eindämmungsmaßnahmen geeinigt.

Die Isolation von Infizierten und die Quarantäne von Kontaktpersonen soll auf 10 Tage festgeschrieben werden. Diese können vorzeitig beendet werden, wenn ein negativer PCR- oder Schnelltest vorliegen. Für Kinder und Jugendliche kann die Isolation ebenfalls auf 7 Tage verkürzt werden, die Quarantäne bereits nach 5 Tagen, wenn ein negativer PCR- oder Schnelltest vorliegt. Geboosterte, kürzlich zweitgeimpfte oder als genesen geltende Personen müssen nicht in Quarantäne.

Seit Mitte Dezember galten zwei verschiedene Quarantäne-Regime:  

  • Allgemein dauerte die Quarantäne 10 Tage und konnte nach 5 Tagen mit einem negativen PCR-Test oder nach 7 Tagen mit einem negativen Schnelltest beendet werden. Vollständig geimpfte oder genesene Personen mussten nicht in Quarantäne. 

  • Bestand jedoch der begründete Verdacht eines Kontaktes mit einer Person, die mit der Omikron-Variante infiziert war, galt für alle eine 14-tägige Quarantäne ohne Möglichkeit der Freitestung. 

Dagegen hatten sich der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks und andere Verbände gewandt, da diese strenge Regelung Betriebe bei nur einem Verdachtsfall stilllegen konnte. Unsere Kritik wurde nunmehr gehört.

2G plus Test oder Booster in der Gastronomie 

In Restaurants, Cafés und Kneipen soll künftig bundesweit und unabhängig von den Corona-Zahlen eine 2G+-Regel gelten. Nur Geimpfte und Genesene haben Zutritt und müssen einen tagesaktuellen negativen Corona-Test oder eine Auffrischungsimpfung vorweisen, um Zutritt zu bekommen. Eine Ausnahme gilt jedoch für geboosterte Personen. Sie brauchen keinen Test.

2G oder 2G+ gilt schon jetzt in vielen Bundesländern für die Gastronomie. Uns wurde im Vorfeld teilweise davon berichtet, dass dies zu einem Rückgang an Café-Umsätzen geführt hat, teilweise aber auch, dass es nach einer gewissen Umstellung keine erheblichen Einschränkungen bedeutet. Jedenfalls aber wird durch diese Maßnahme der Schutz für die Mitarbeiter in den Bäckerei-Cafés verbessert.

Darüber hinaus ruft die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) dazu auf, statt der OP-Maske grundsätzlich eine FFP2-Maske zu tragen. Eine Pflicht ist jedoch nicht vorgesehen.  

Die geltende Homeoffice-Pflicht bleibt bestehen und die MPK hat erneut dazu aufgerufen, das Homeoffice möglichst zu nutzen.

Überbrückungshilfe IV weiterhin nicht erreichbar

Flankiert werden die Maßnahmen vonseiten der Politik durch Unterstützung in Form der Überbrückungshilfe IV. Antragsberechtigt sind jedoch weiterhin nur Unternehmen, die einen Umsatzrückgang von mindestens 30 % haben. Für Gastronomiebetriebe besteht zudem die Möglichkeit, Hilfen zu beantragen, wenn der Betrieb freiwillig geschlossen wird, weil er wegen der 2G-Regeln nicht mehr wirtschaftlich erscheint. Voraussetzung ist dann aber, dass der gesamte Betrieb geschlossen wird, nicht nur der Café-Bereich.

Wie bei allen vorangegangenen Ministerpräsidentenkonferenzen müssen die Beschlüsse noch von den Ländern umgesetzt werden (falls sie nicht bereits gelten).