Direkt zur Hauptnavigation dem Inhalt oder zum Seitenfuß.

Meldungen Corona-Krise

News zum Coronavirus

ZV setzt sich für Verlängerung der Covid-19-Arbeitszeitverordnung ein

Durch die COVID-19-Arbeitszeitverordnung wurde Bäckereien befristet gestattet, abweichend von §§ 9 und 10 Abs. 3 ArbZG, Arbeitnehmer in Bäckereien und Konditoreien an Sonn- und Feiertagen mit der Herstellung und dem Ausfahren von Backwaren zu beschäftigen. Diese Regelung gilt zunächst befristet bis zum 30.06.2020. Mit Schreiben vom 12.06.2020 hat sich der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. an die zuständigen Ministerien gewandt, um eine Verlängerung dieser Regelung zu erreichen. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) haben sich in Abstimmung mit uns parallel für eine Verlängerung der Regelung eingesetzt. Das Ergebnis dieser Bemühungen ist aktuell noch offen.

Wir werden Sie informieren, wenn es in diesem Zusammenhang verbindliche Neuigkeiten gibt.