Direkt zur Hauptnavigation dem Inhalt oder zum Seitenfuß.

Meldungen Corona-Krise

News zum Coronavirus

Telefonische Krankschreibung verlängert

Angesichts der weiterhin hohen Corona-Infektionszahlen hat der Gemeinsame Bundesausschuss die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung erneut um weitere zwei Monate bis zum 31. Mai 2022 verlängert. Ärzte können danach weiterhin Arbeitnehmer mit Erkrankungen der oberen Atemwege für einen Zeitraum von einer Woche, also bis zu sieben Kalendertagen, arbeitsunfähig schreiben, auch wenn sie die Erkrankung nur in einem Telefonat mit dem Patienten festgestellt haben. Eine Krankschreibung wegen anderer Erkrankungen kann nicht lediglich telefonisch erfolgen.  

Das Fortdauern der Arbeitsunfähigkeit kann im Wege der telefonischen “Untersuchung” einmalig für einen weiteren Zeitraum von bis zu sieben Kalendertagen festgestellt werden und für weitere sieben Kalendertage eine Folgebescheinigung erhalten. 

Den Beschluss des G-BA und die Begründung finden Sie unter folgendem Link: https://www.g-ba.de/beschluesse/5364/