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Soforthilfen für KMU
Lassen Sie sich helfen und nehmen Sie Hilfe an! Mehrere Bundesländer haben Soforthilfen für Unternehmen beschlossen, die kurzfristig und unbürokratisch gewährt werden: Ihr Betrieb stellt formlos einen Antrag und wenige Tage später fließt Geld, um die Liquidität des Betriebes zu sichern. Weitere Informationen zu den möglichen Hilfen erhalten Sie von Ihrem Landesinnungsverband. Einen Überblick finden Sie hier.
Zudem hat die Bundesregierung ein Soforthilfe-Zuschussprogramm für Kleinunternehmen in Höhe von 50 Milliarden Euro beschlossen, denen Corona das Geschäft zerstört. Es soll in Kürze starten. Gewährt werden Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen – keine Kredite. Mit den Zuschüssen sollen insbesondere die wirtschaftliche Existenz der Antragsteller gesichert und akute Liquiditätsengpässe wegen laufender Betriebskosten überbrückt werden, zum Beispiel Mieten und Pachten, Kredite für Betriebsräume oder Leasingraten. Eckpunkte sind:
- Unternehmer mit bis zu 10 Mitarbeitern erhalten bei den Landesbehörden Zuschüsse, die vor allem laufende Pacht- und Mietkosten decken sollen. Das Geld soll ab April fließen und muss nicht erstattet werden.
- Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten sollen eine Einmalzahlung in Höhe von 9000 Euro für drei Monate bekommen.
- Firmen mit bis zu zehn Vollzeitbeschäftigten sollen bis zu 15.000 Euro für 3 Monate erhalten.
Voraussetzungen: Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten müssen Folge der Corona-Krise sein. Antragsteller müssen eine Existenzbedrohung bzw. Liquiditätsengpass bedingt durch Corona eidesstattlich versichern. Die Förderanträge sollen möglichst online gestellt werden. Bewilligung (Bearbeitung der Anträge und Auszahlung der Mittel) sollen durch die Bundesländer/Kommunen erfolgen.
Eine aktuelle Übersicht der beschlossenen Hilfen finden Sie auf der Seite des Bundeswirtschaftsministeriums. Das Ministerium hat eine Hotline für Unternehmer eingerichtet, die Fragen beantwortet: (030) 18615 1515, Mo– Fr 9:00 bis 17:00 Uhr. Die Bundesländer haben angefangen, Antragsformulare für Kleinunternehmen online zu stellen:
Baden-Württemberg (Antragstellung ab 25.03.2020, abends)
Bayern (Antragstellung bereits möglich)
Berlin (Antragstellung ab 27.03.2020, 12 Uhr)
Brandenburg (Antragstellung ab 25.03.2020, 9 Uhr)
Bremen (Antragstellung bereits möglich)
Hamburg (Antragstellung in den kommenden Tagen)
Hessen (Antragstellung in den kommenden Tagen)
Mecklenburg-Vorpommern (Antragsstellung ab 01.04.2020)
Niedersachsen (Antragstellung ab 25.03.2020)
Nordrhein-Westfalen (Antragstellung in den kommenden Tagen)
Rheinland-Pfalz (Antragstellung in KW 14)
Saarland (Antragstellung ab Ende März)
Sachsen (Antragstellung ab Ende März)
Sachsen-Anhalt (Antragstellung in KW 14)
Schleswig-Holstein (Antragstellung in den kommenden Tagen)
Thüringen (Antragstellung bereits möglich)
Günstige Kredite und steuerliche Erleichterungen
Hinzu kommt das Maßnahmenpaket, dass die Bundesregierung hat bereits am 13. März 2020 bekannt gegeben hat, mit dem Unternehmen aller Größen bei der Bewältigung der Corona-Krise unterstützt werden. Es umfasst verschiedene Maßnahmen zur Sicherung der Liquidität, die ab sofort gelten, damit Unternehmen und Arbeitsplätze erhalten bleiben. Wesentlich sind die Bereitstellung zinsgünstiger Kredite sowie steuerliche Erleichterungen. Informationen dazu und wie Sie diese beantragen, finden Sie hier.