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Prüfung nach Ende der Kurzarbeit

Die Bundesagentur für Arbeit hat einen Fragen-und-Antwort-Katalog zum Thema „Abschlussprüfungen nach dem Ende der Kurzarbeit“ erarbeitet. Das Kurzarbeitergeld wurde zunächst nur vorläufig bewilligt und ausgezahlt. Die endgültige Entscheidung über das Kurzarbeitergeld erfolgt in einer Abschlussprüfung durch die Arbeitsagenturen. Hier kann es also noch zu Korrekturen und im schlimmsten Fall sogar zu bösen Überraschungen kommen.  

Damit die betroffenen Betriebe sich auf die Abschlussprüfung vorbereiten können, hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) häufig gestellte Fragen gesammelt und beantwortet und diese in einem FAQ-Katalog zusammengestellt. Dieser kann auf der Internetseite der BA heruntergeladen werden. 

Stand: 11. August 2021