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Mehrwertsteuersenkung in Gastronomie verlängert
Die Spitzen der Regierungskoalition haben sich am Mittwoch-Abend auf weitere steuerliche Erleichterungen und unterstützende Maßnahmen geeinigt.
Der wichtigste Beschluss für das Bäckerhandwerk:
Die Absenkung der Mehrwertsteuer auf 7 % für Speisen in der Gastronomie wird bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Ursprünglich sollte diese im Sommer 2020 eingeführte Maßnahme nur bis zum 30. Juni 2021 gelten. Der Zentralverband hatte sich dafür eingesetzt, dass diese wichtige Maßnahme deutlich verlängert wird, da die Bäckerei-Cafés derzeit nicht von ihr profitieren. Zudem wird ein längerfristig gesenkter Mehrwertsteuersatz die finanzielle Ausstattung der Betriebe verbessern, sobald die Cafés wieder öffnen dürfen. Die Steuersenkung gilt nicht für Getränke.
Eine dauerhafte Senkung des Mehrwertsteuersatzes für Speisen in der Gastronomie ist zum derzeitigen Zeitpunkt noch unwahrscheinlich, bleibt aber ein Thema für weitere politische Gespräche des Zentralverbandes.
Weitere wichtige Beschlüsse:
Außerdem wurde die Erweiterung des steuerlichen Verlustrücktrages auf maximal 10 Mio. (bzw. 20 Mio. bei Zusammenveranlagung) beschlossen. Damit können Betriebe, die in den Jahren 2020 und 2021 Verluste machen (z. B. auch durch Bildung einer Corona-Rücklage) diese in der Steuererklärung 2019 nutzbar machen. Steuervorauszahlungen aus 2019 können somit erstattet werden.
Die Koalitionsspitzen haben sich zudem auf einen einmaligen Kinderbonus von 150 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind geeinigt, der wie das Kindergeld mit dem Kinderfreibetrag verrechnet wird.
Stand: 04.02.2021