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Gaststättenlizenz gefährdet? ZV gibt Entwarnung.
In den vergangenen Tagen wurde in der Presse darüber berichtet, dass wegen der andauernden Schließungen vielen Gastronomiebetrieben der Entzug der Gaststättenerlaubnis droht. Denn nach § 8 des Gaststättengesetzes (GastG) erlischt die Gaststättenerlaubnis, wenn der Betrieb nicht innerhalb eines Jahres aufgenommen oder seit einem Jahr nicht mehr ausgeübt wird. Diskotheken, Bars und Kneipen sind tatsächlich überwiegend seit dem ersten Lockdown im März vergangenen Jahres durchgehend geschlossen. Diese müssten jetzt, so die Berichterstattung, ggf. aktiv werden, um ihre Lizenz nicht zu verlieren.
Diskotheken und Bars betroffen – Bäckereien jedoch nicht
Für Bäckereien mit angeschlossenem Cafébetrieb droht hier aber kein Problem. Das Gaststättengesetz setzt hier eine vollständige Einstellung des Betriebes voraus. Bereits der Verkauf von Speisen zum Mitnehmen reicht also aus, um die Lizenz zu schützen. Unsere Bäckereien mit angeschlossenem Cafébetrieb verkaufen zudem über die Theke und beliefern Kunden und Wiederverkäufer. Der Betrieb wurde also auch in der Zeit der Schließung der Vor-Ort-Gastronomie nicht eingestellt.
Zudem waren die Bäckerei-Cafés im Sommer 2020 geöffnet, so dass eine Schließung von mehr als einem Jahr auch aus diesem Grund noch nicht gegeben sein kann. Und schließlich sieht sogar § 8 GastG in Satz 2 vor, dass die Fristen bei Vorliegen eines wichtigen Grundes verlängert werden können. Ein solcher liegt aktuell in jedem Fall vor. Daher haben viele Gemeinden bereits Allgemeinverfügungen erlassen und die Frist verlängert. Auch Diskotheken und Bars droht damit nicht unmittelbar der Entzug der Lizenz.
Für Bäckereien mit angeschlossenem Cafébetrieb können wir daher Entwarnung geben: Wegen der Schließungen droht kein Entzug der Gaststättenerlaubnis!
Stand: 18.03.2021