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Erleichterungen im Personen- und Warenverkehr
Um die Mobilität und Versorgungssicherheit aufrechtzuerhalten, haben Bund und Länder verschiedene verkehrsrechtliche Regelungen vorübergehend vereinfacht.
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat auf seiner Webseite die wesentlichen Maßnahmen zusammengestellt:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/Corona/corona-uebersicht.html
Für die Betriebe des Bäckerhandwerks sind besonders hervorzuheben:
Hauptuntersuchung (HU)
Das BMVI empfiehlt den Ländern angesichts der aktuellen Schwierigkeiten eine Kulanz bei den Fristen der Kfz-Hauptuntersuchungen. Das heißt konkret: Sollte die Frist für eine Hauptuntersuchung um bis zu vier Monate überschritten werden, wird empfohlen, dies nicht zu ahnen. Dies gilt sowohl für Nutzfahrzeuge als auch für private Fahrzeuge.
Betriebe sollten sich mit den zuständigen Behörden in Verbindung setzen, falls die HU in den nächsten Wochen fällig wird oder der Termin ggf. schon verstrichen ist.
Lenk- und Ruhezeiten
Es sind Ausnahmen von den täglichen Lenkzeiten und der wöchentlichen Ruhezeit beschlossen worden, die zunächst bis zum 17. April 2020 gelten:
Beim Transport von Waren des täglichen Bedarfs, insbesondere Lebens- und Futtermittel, zwischen Produktions-, Lager- und Verkaufsstätten
- darf die tägliche Lenkzeit höchstens fünfmal in der Woche auf zehn Stunden verlängert werden. Die höchstzulässige Lenkzeit beträgt in der Woche 56 Stunden und in der Doppelwoche 90 Stunden.
- dürfen zwei aufeinanderfolgende reduzierte wöchentliche Ruhezeiten eingelegt werden, sofern in vier jeweils aufeinanderfolgenden Wochen mindestens vier wöchentliche Ruhezeiten eingelegt werden, von denen mindestens zwei regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten sein müssen. Wurden zwei reduzierte wöchentliche Ruhezeiten nacheinander eingelegt, ist die nächste Ruhezeit vor der darauffolgenden wöchentlichen Ruhezeit einzulegen.
Die aufwändigen Dokumentationspflichten bleiben bedauerlicherweise unverändert bestehen.