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Ausbildungsvergütungen im Bäckerhandwerk

Seit  1. März 2021 gelten  die nachfolgend aufgeführten Ausbildungsvergütungen:

Ab 1. März 2021:

Im 1. Ausbildungsjahr                     645 Euro monatlich brutto,

im 2. Ausbildungsjahr                     720 Euro monatlich brutto,

im 3. Ausbildungsjahr                     850 Euro monatlich brutto.

 

Ab 1. Februar 2022:

Im 1. Ausbildungsjahr                    680 Euro monatlich brutto,

im 2. Ausbildungsjahr                    755 Euro monatlich brutto,

im 3. Ausbildungsjahr                    885 Euro monatlich brutto.

Im Anhang finden Sie den Tarifvertragstext der neuen Vereinbarung über Ausbildungsvergütungen für Auszubildende des Bäckerhandwerks vom 22. Dezember 2020.

Neu ist außer den neuen Beträgen der Ausbildungsvergütung eine redaktionelle Klarstellung zur Regelung zu Unterkunft und Verpflegung. Des Weiteren wurden in der Protokollnotiz Hinweise zur Option der Teilzeitausbildung sowie zur Option des elektronischen Ausbildungsnachweises aufgenommen. 

Der ZV und die NGG haben gemeinsam beim Bundesarbeitsministerium Antrag eingereicht, den Tarifvertrag rückwirkend zum 01. März 2021 für allgemeinverbindlich zu erklären. Hierzu werden wir weiter berichten.

Den vollständigen Tarifvertragstext finden Sie hier.

 

Stand: 17.03.2021