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Wir tun was für unsere Auszubildenden!

Für die Auszubildenden im Bäckerhandwerk erhöhen sich die Vergütungen ab 1. September 2018 und in einer zweiten Stufe ab 1. September 2019 deutlich. Hinzu kommt unter bestimmten Voraussetzungen ein monatlicher Fahrkostenzuschuss von bis zu 30 Euro.

Der Tarifvertrag, den der Zentralverband des Bäckerhandwerks mit der Gewerkschaft NGG abgeschlossen hat, sieht im Einzelnen vor, dass die Ausbildungsvergütung wie folgt steigt:

Ab 1. September 2018:

Im 1. Ausbildungsjahr 565 Euro monatlich brutto,
im 2. Ausbildungsjahr 670 Euro monatlich brutto,
im 3. Ausbildungsjahr 800 Euro monatlich brutto.

ab 1. September 2019:

im 1. Ausbildungsjahr 615 Euro monatlich brutto,
im 2. Ausbildungsjahr 700 Euro monatlich brutto,
im 3. Ausbildungsjahr 820 Euro monatlich brutto.

„Auszubildende sind unsere Zukunft. Auch wenn Geld allein nicht alles ist, ist es mit diesem Tarifvertragsabschluss unser Anliegen, das Bäckerhandwerk für junge Menschen attraktiver zu machen und den Auszubildenden Wertschätzung zuteil werden zu lassen. Vor allem für die Auszubildenden im 1. Lehrjahr steigt die Vergütung überdurchschnittlich“, erklärt Michael Wippler, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks, dazu.

Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks wird gemeinsam mit der NGG beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beantragen, den Tarifvertrag rückwirkend zum 01. September 2018 für allgemeinverbindlich zu erklären.