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Lebensmittelrecht & Praxis

Lebensmittelrecht & Praxis UPDATE 2018: Das Wichtigste zum Jahresbeginn in Kürze

Was ändert sich 2018 für mich im Lebensmittelrecht? Muss ich meine Produktkennzeichnung an die Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV) anpassen? Nach den erfolgreich durchgeführten, zweitägigen Foren „Lebensmittelrecht und Praxis“ zeigen wir Ihnen bei diesem Update an nur einem Tag, was sich seitdem geändert hat und wie Sie weiterhin rechtskonform und dennoch praxisgerecht arbeiten.

Dieses neue Format bietet Ihnen eine kompakte und praxisorientierte Aufbereitung aktueller lebensmittelrechtlicher Fragestellungen, die für Ihr Unternehmen von Bedeutung sind. Nach einer Einführung ins Thema erlernen Sie in einem Kurzworkshop, wie Sie selbstständig dafür sorgen können, aktuelle Gesetzesänderungen in Ihrem Betrieb selbstständig umzusetzen. 

 Inhalte:

·         Aktuelle lebensmittelrechtliche Fragestellungen: was hat sich geändert, was kommt noch?

·         Inklusive Workshop zur eigenständigen und praxisgerechten Umsetzung

·         Eigene Themenvorschläge: Bringen Sie sich mit ein! 

Termin:

Dienstag, 6. Februar 2018 von 10 Uhr bis 17 Uhr

Referent:

Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)

Christian Steiner, Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e. V.

Online-Anmeldung

Seminar 2017: Nährwertdeklaration, Ladenpackungen, Kontrollgebühren – Alles anders, aber auch alles besser?

Seit Geltungsbeginn der LMIV am 13.12.2014 ist einige Zeit ins Land gegangen. Klarheit existiert für Lebensmittelunternehmer aber immer noch nicht. Eine nationale Durchführungsverordnung lässt  auch nach zwei Jahren auf sich warten und welcher Bäcker ist sich wirklich sicher, ob der ab Dezember 2016 eine Nährwerttabelle etikettieren muss?

Doch auch außerhalb des Lebensmittelkennzeichnungsrechts hat sich einiges getan: Seit Erhöhung der Gebühren für die Füllmengenkontrolle durch die Eichbehörden und den in einigen Bundesländern eingeführten Regelkontrollgebühren wird fröhlich drauf los kontrolliert – das geht ins Geld, wenn der Gebührenbescheid kommt! Doch sorgen die geplanten Neuregelungen für Abhilfe…?

Diese und viele weitere Fragen wurden mit Ihnen erfogteich im Seminar „Lebensmittelrecht & Praxis“ diskutiert.

Das Seminar fand am 11. und 12 Januar 2017 in der Akademie des Deutschen Bäckerhandwerks, Weinheim (Gorxheimer Talstr. 23 in 69469 Weinheim) statt.

Seminar 2014: Die Lebensmittelinformationsverordnung ab 2014

Am 4./5. Februar 2014 fanden sich erneut zahlreiche interessierte Teilnehmer zu dem Fortbildungsseminar „Lebensmittelrecht & Praxis“ in der Akademie Deutsches Bäckerhandwerk in Weinheim ein. Gut 70 Teilnehmer nahmen das Angebot wahr, sich umfassend über die im Dezember 2014 in Kraft tretenden Änderungen der Lebensmittelinformationsverordnung zu informieren. Im Fokus der Veranstaltung standen alle Fragen rund um das Thema Kennzeichnung von verpackter und Loser Ware.

Vor allem über die bedeutendste Änderung der Verordnung, der Allergeninformationspflicht für unverpackte Ware wurde aufgeklärt. Hierzu wurden die neuen Kladdenformulare und Softwarelösungen für die Kennzeichnung loser Ware als auch die entsprechenden Änderungen bei vorverpackter Ware vorgestellt. Darüber hinaus wurden die Teilnehmer über neue Begriffsdefinitionen unterrichtet und Abgrenzungen zwischen Bezeichnungen wie „Zutat“ und „Verarbeitungshilfsstoff“ oder „Vorverpacktes Lebensmittel“ und „Fertigpackung“ erklärt. Die Teilnehmer des Seminars erfuhren alles Wissenswerte über Pflichtangaben, freiwillige Informationselemente wie auch Kennzeichnungsausnahmen etwa bei Zusatzstoffen. Neben der QUID-Kennzeichnung von Zutaten und Pflichten nach dem Eichrecht wurde auch die Herkunftskennzeichnung von Backwaren thematisiert, die jüngst beim Schlesischen Streuselkuchen sogar zu einem Rechtsstreit auf EU-Ebene geführt hatte.

Schließlich wurde angeregt über die richtige Kommunikation im Bäckerhandwerk diskutiert, um das Vertrauen des Verbrauchers in die Produktinformation zu stärken. Die Lebensmittelrechtsexperten standen nicht nur in den zahlreichen Diskussionsrunde, sondern auch beim anschließenden geselligen Beisammensein den Einzelfragen aus den Betrieben Rede und Antwort.

Seminar 2012: Zweites Treffen von Recht und Bäckerhandwerk

Wie werbe ich richtig, welche Fallstricke lauern im Markenrecht? Was kommt 2014 bei der Allergenkennzeichnung? Wie sichere ich meine Lebensmittelhygiene und was tue ich im Fall einer „Lebensmittelkrise“? Erneut fand im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Lebensmittelrecht und Praxis“ des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks ein Seminar an der Akademie Deutsches Bäckerhandwerk in Weinheim statt. Am 25. und 26. Oktober 2012 beantworteten erneut die Experten praxisnah und verständlich Fragen des Lebensmittel- und Wettbewerbsrechts für die Bäckerbranche. In zahlreichen Diskussion konnten alle Teilnehmer die Themen vertiefen und ihre betriebsspezifischen Fragen stellen; nicht nur beim Meinungsaustausch im Saal, sondern auch bei den zahlreichen Gesprächen am Abend bei frisch Gezapftem und Live-Musik.

Seminar 2011: Info-Seminar für Handwerksbäcker

Wie ist der neueste Stand bei der Allergeninformation? Wie müssen Aromen und Zusatzstoffe kenntlich gemacht werden? Und was bedeutet überhaupt „clean label“? Die Veranstaltungsreihe „Lebensmittelrecht und Praxis“ des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks beantwortet praxisnah und verständlich diese und andere Fragen an der Schnittstelle von Lebensmittelrecht und Bäckerhandwerk. Auf die Teilnehmer wartet ein abwechslungsreiches Programm mit vielen anschaulichen Beispielen und Raum zum Austausch mit Kollegen und Experten. „Lebensmittelrecht & Praxis“ fand erstmalig am 2. und 3. November 2011 an der Akademie Deutsches Bäckerhandwerk in Weinheim statt. Seminare an den anderen Fachschulen des ADB-Verbundes sind ebenfalls geplant.

Zum Nachlesen:

Als Innungsmitglied finden Sie jeweils unter dem Seminar das Programm und die Inhalte der Vorträge als PDF-Datei zum Download – Sie brauchen sich dafür nur einzuloggen. Anmerkungen und Anregungen zum Thema nehmen wir jederzeit gern per E-Mail entgegen: zv@baeckerhandwerk.de.