Ja, der Tarifvertrag gilt bereits seit dem 01.08.2023. Lediglich die Regelung zum Mobilitätszuschuss (§ 5) gilt ab dem 01.09.2023. Der ZV und die NGG werden die Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrages rückwirkend zum 01.08.2023 beantragen.
Seit August 2023 gilt der neue Tarifvertrag über Ausbildungsvergütungen im Bäckerhandwerk. Im Wettbewerb um die Besten ging der Zentralverband hart zur Sache – im Sinne der Azubis.