Richtig kennzeichnen, Müll vermeiden, Lebensmittelverluste ebenfalls: Der Zentralverband hilft Betrieben, sich auf immer neue Vorschriften einzustellen, die gut gemeint, aber oft verwirrend gemacht sind.
Richtig kennzeichnen, Müll vermeiden, Lebensmittelverluste ebenfalls: Der Zentralverband hilft Betrieben, sich auf immer neue Vorschriften einzustellen, die gut gemeint, aber oft verwirrend gemacht sind.
Im Vorschriften-Dschungel der Lebensmittelkennzeichnung ist es für viele Betriebe des Bäckerhandwerks fast unmöglich, einen Überblick zu behalten und gleichzeitig alle Vorgaben einzuhalten.
Von Nutri-Score bis lose Ware: Die detaillierten Kennzeichnungspflichten für Lebensmittel sind eine Herausforderung für das Bäckerhandwerk. Schließlich gelten nicht nur viele Regeln, sondern auch zig Ausnahmen. Ein paar Beispiele: Bei loser Ware muss über Allergene informiert werden, in deutscher Sprache. Es reicht nicht, Piktogramme zu zeigen. Außer, sie werden an anderer Stelle in Worten erläutert. Anderes Beispiel: Zusatzstoffe müssen auf dem Warenschild oder in einer Kladde kenntlich gemacht werden. Dann entfällt die Pflicht zur Kennzeichnung am Preisschild. Aber auch nur, wenn auf die Schilder oder Kladden ausreichend hingewiesen wird. Auch der Nutri-Score ist da. Er zeigt auf einer Farb- und Buchstabenskala die Nährwertqualität von Lebensmitteln, ähnlich einer Ampel. Aber er muss nicht angewandt werden. Da passt es, dass Registrierung und Berechnung ohnehin sehr aufwändig sind, und eine Kennzeichnung loser Ware mit dem Nutri-Score ohnehin nicht gestattet ist. Kurzum: Vorschriften und Ausnahmen für Betriebe sind umfassend. Auch im Online-Handel gelten die Kennzeichnungspflichten. Hier sind stärkere Kontrollen wahrscheinlich, denn es ist einfacher Webshops zu kontrollieren, als stationäre Verkaufsstellen.
Der Zentralverband greift Bäckereibetrieben unter die Arme, um auch den unnötigsten bürokratischen Regelungen gerecht werden zu können. Er kämpft dafür, dass Bäcker spürbar, dauerhaft und vor allem schnell entlastet werden.
Seit 2023 müssen Betriebe für To-Go-Speisen und Getränke immer eine Mehrwegvariante anbieten. Gut gemeint, aber leider nicht nachvollziehbar geregelt.
Verkauft eine Bäckerei beispielsweise einen Kaffee im Pappbecher, muss sie Kunden anbieten, den Kaffee zum gleichen Preis im Mehrwegbecher kaufen zu können. Für Papiertüten gilt diese Regelung nicht. Eine Ausnahme gibt es zudem angeblich für kleine Betriebe bis zu einer Verkaufsfläche von 80 Quadratmetern und maximal fünf Beschäftigten. Unklar bleibt, ob sich dies auf einzelne Verkaufsfilialen oder auf das ganze Unternehmen bezieht. Die Folge: Viele Bäcker sind unsicher, welche Mehrwegalternative sie anbieten sollten. Schließlich kann der richtige Becher darüber entscheiden, wo sich ein Kunde den nächsten Kaffee zum Mitnehmen holt. Hilfestellung erhalten Bäckereibetriebe auch vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH).
Der Zentralverband macht sich für einheitliche und klare Standards stark, damit die Betriebe des Bäckerhandwerks der Mehrwegpflicht nachkommen können.
Mit vielen Regelungen versucht der Gesetzgeber seit Jahren, die Umwelt besser zu schützen. Manche sind besser, manche praxisfern. Die Umsetzung bedeutet für Betriebe viel zu oft eine unnötige Belastung.
Seit 2022 müssen Flaschen oder Dosen, die mit Fruchtsaft gefüllt sind, ebenfalls als Einwegpfand zurückgenommen werden. Die Folge: Jeder Betrieb muss nun sein eigenes Hygienekonzept aufstellen. Praktisch ist dagegen, dass Handwerksbäcker Lieferanten Transportverpackungen wieder mitgeben dürfen. Darüber hinaus müssen sich Bäckereien, die Serviceverpackungen wie Bäckertüten oder Brotpapier nutzen, zentral registrieren und erklären, dass sie vorlizensierte Serviceverpackungen verwenden. Zudem sind dünne Einwegplastiktüten verboten. Dickere bleiben erlaubt, weil sie mehrfach verwendet werden können. Seit 2021 dürfen Betriebe bestimmte Produkte aus Einwegkunststoff nicht mehr ausgeben, auch solche aus abbaubarem Biokunststoff. Das sind etwa Strohhalme, Einwegbesteck und -geschirr oder Becher aus Styropor. Zudem müssen Getränkebecher speziell gekennzeichnet sein. Im Bäckerhandwerk gilt das insbesondere für Einweggetränkebecher.
Beim Plastikverbot hilft der Zentralverband Betrieben praxisnah und orientiert am betrieblichen Alltag. Damit Bäcker wieder backen, sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können und trotzdem helfen, die Umwelt zu schonen.
Das Bäckerhandwerk steht hinter dem Ziel der Vereinten Nationen, die sogenannte Lebensmittelverschwendung bis 2030 zu halbieren.
Das Bäckerhandwerk ist aus eigenem Interesse bereit, Lebensmittelverluste zu vermeiden, Prozesse zu verbessern, Mitarbeiter und Azubis zu sensibilisieren und gegen übervolle Verkaufstheken vorzugehen. Zum Beispiel macht sich der Zentralverband gegen Klauseln in Mietverträgen stark, die gefüllte Regale bis in die Abendstunden vorschreiben. Allerdings lehnt er zusammen mit anderen Verbänden der Lebensmittelwirtschaft den Begriff „Lebensmittelverschwendung“ ab. Besser wäre „Lebensmittelverluste“ oder „unvermeidbare Lebensmittelabfälle“. Wieso? Weil Verschwendung suggeriert, dass mit Lebensmitteln verantwortungslos umgegangen würde, oder dass sie vorsätzlich vernichtet würden. Die Forderung wird durch eine Studie der Bundesregierung gestützt: Sie zeigt, dass über 50 Prozent der Lebensmittelabfälle in Haushalten anfallen. Entscheidend ist daher, dass die Politik auch Verbraucher besser sensibilisiert. Das würde gleichzeitig die Wertschätzung für Lebensmittel erhöhen.
Wir Handwerksbäcker übernehmen Verantwortung im Umgang mit Lebensmitteln. Damit das so bleibt, greift der Zentralverband Betrieben unter die Arme, macht sich für ihre schnelle Entlastung stark und schlägt an der Seite der Betriebe eine Schneise durch den Paragrafendschungel.
In Bezug auf Begrifflichkeiten stützt sich das Bäckerhandwerk seit 2021 auf Regelungen, für die sich der Zentralverband jahrelang stark gemacht hatte.
Es geht um die Leitsätze für Brot und Kleingebäck: Seit es sie gibt, hat es die Industrie schwerer, mit handwerklichen Abbildungen zu werben. Zudem sind Begriffe wie „traditionelle Rezeptur“ und „traditionelle Herstellung“ an Kriterien geknüpft, die in der Regel nur Handwerksbäcker einhalten. Brotbezeichnungen und Begriffe wie „Holzofenbrot“ oder „traditioneller Holzofen“ werden definiert. Ebenfalls gelten Leitsätze für Pudding, süße Desserts und verwandte Erzeugnisse. Auch dort findet sich der Begriff der „traditionellen Herstellung“. Die Leitsätze gibt es hier zum Nachlesen.
Wir stärken die Betriebe des Bäckerhandwerks im Wettbewerb mit der Industrie, grenzen die Qualitätsangebote der Handwerksbäcker eindeutig ab und zeigen Kunden, wo sie echte Backqualität finden.
Der Zentralverband arbeitet immer mehr auch international mit Verbänden aus ganz Europa zusammen, um den Belangen des Bäckerhandwerks Nachdruck zu verleihen.
Zum Beispiel ist der Zentralverband Mitglied im europäischen Bäckerverband „European Confederation of National Bakery and Confectionery Organisations“ (CEBP). Außerdem ist er mittelbares Mitglied im europäischen Dachverband für den Mittelstand „SMEUnited“.