Suchbegriff eingeben

Europavertretung

Auf europäsicher Ebene macht sich der Zentralverband zusammen mit anderen europäischen Bäckerverbänden im europäischen Dachverband CEBP für faire Bedingungen für Handwerksbäcker stark.

Gemeinsame auf europäischer Ebene

Ein großer Teil der Vorschriften, an die sich deutsche Unternehmen halten müssen, basieren auf gesamteuropäischen Regelungen oder sind direkt in Brüssel beschlossen worden.

Positiv daran ist, dass ein deutscher Bäcker z. B. seinen Christstollen auch in Frankreich verkaufen oder nach Dänemark versenden darf, ohne dafür eine Zulassung zu beantragen oder die Verpackung ändern zu müssen. Negativ ist, dass Brüsseler Beamte und Europapolitiker weiter weg von den betroffenen Unternehmen sind. Und wenn erst einmal eine europäische Richtlinie erlassen wurde, kann der deutsche Gesetzgeber es bei der Umsetzung in deutsches Recht häufig nur noch schlimmer, aber selten besser machen.

Deshalb setzt sich der Zentralverband zusammen mit der Mitarbeiterin Sabrina Stief in Brüssel vor Ort für seine Betriebe ein, wenn neue Regelungen in Brüssel beraten werden. Durch den Zusammenschluss mit anderen europäischen Bäckerverbänden im europäischen Dachverband CEBP, können gemeinsam die Interessen unserer Betriebe wirksamer vertreten werden.

Wir machen uns bereits für faire europäische Rahmenbedingungen stark, bevor die Gesetzgebungen auf deutscher Ebene greift.


Der Nutzen

EUDR stoppen und praxistauglich nachbessern

Die EUDR („EU Deforestation Regulation“) ist die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten. Das Ziel der EUDR ist es, die weltweite Abholzung und Waldschädigung einzudämmen und damit Klimaschutz und Biodiversität zu fördern.

Sie gilt seit 2024 und verpflichtet Unternehmen nachzuweisen, dass Produkte wie Kaffee, Kakao, Soja, Palmöl, Holz oder Rindfleisch nicht mit Abholzung oder Waldschädigung verbunden sind. Dafür müssen Lieferketten transparent offengelegt und Herkunftsnachweise bis zur Anbaufläche erbracht werden, bei Verstößen drohen Bußgelder und Importverbote. Für Bäckerinnen und Bäcker bedeutet das vor allem mehr Bürokratie. Besonders problematisch: Selbst kleinste Betriebe müssten für jede schokoladenhaltige Ware die Herkunft des eingesetzten Kakaos nachweisen, auch wenn nur wenige Kilo pro Woche verarbeitet werden.

Das Bäckerhandwerk fordert daher, die Nachweispflichten ausschließlich beim Importeur und damit am EU-Grenzübergang zu verankern. Nur so lässt sich verhindern, dass Verantwortung und Bürokratie ungerechtfertigt bis in die kleinsten Betriebe durchgereicht werden.

Das Deutsche Bäckerhandwerk unterstützt ausdrücklich die Ziele der EUDR, Klimaschutz und Erhalt der Biodiversität. Entscheidend ist jedoch, dass diese Ziele in einer Weise verfolgt werden, die für die Betriebe machbar ist und nicht zu einer Überforderung führt.

Wir fordern die Nachweispflichten ausschließlich beim Importeur und damit am EU-Grenzübergang zu verankern.


Forderung

Ihre persönlicher Ansprechpartnerin

Sabrina
Stief
Büro Brüssel

c/o
Haus der Europäischen Wirtschaft
Rue Jacques de Lalaing 4
1040 Brüssel, Belgien

Das könnte Sie auch interessieren