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Europavertretung

Auf europäsicher Ebene macht sich der Zentralverband zusammen mit anderen europäischen Bäckerverbänden im europäischen Dachverband CEBP für faire Bedingungen für Handwerksbäcker stark.

Gemeinsame auf europäischer Ebene

Ein großer Teil der Vorschriften, an die sich deutsche Unternehmen halten müssen, basieren auf gesamteuropäischen Regelungen oder sind direkt in Brüssel beschlossen worden.

Positiv daran ist, dass ein deutscher Bäcker z. B. seinen Christstollen auch in Frankreich verkaufen oder nach Dänemark versenden darf, ohne dafür eine Zulassung zu beantragen oder die Verpackung ändern zu müssen. Negativ ist, dass Brüsseler Beamte und Europapolitiker weiter weg von den betroffenen Unternehmen sind. Und wenn erst einmal eine europäische Richtlinie erlassen wurde, kann der deutsche Gesetzgeber es bei der Umsetzung in deutsches Recht häufig nur noch schlimmer, aber selten besser machen.

Deshalb setzt sich der Zentralverband zusammen mit der Mitarbeiterin Sabrina Stief in Brüssel vor Ort für seine Betriebe ein, wenn neue Regelungen in Brüssel beraten werden. Durch den Zusammenschluss mit anderen europäischen Bäckerverbänden im europäischen Dachverband CEBP, können gemeinsam die Interessen unserer Betriebe wirksamer vertreten werden.

Wir machen uns bereits für faire europäische Rahmenbedingungen stark, bevor die Gesetzgebungen auf deutscher Ebene greift.


Der Nutzen

EUDR: Auswirkungen auf das Bäckerhandwerk und weiterer Anpassungsbedarf

Die sogenannte EUDR (EU Deforestation Regulation) ist die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten. Ziel der Verordnung ist es, die weltweite Abholzung und Waldschädigung einzudämmen und damit einen Beitrag zum Klimaschutz und zum Erhalt der Biodiversität zu leisten. Das Deutsche Bäckerhandwerk unterstützt diese Ziele ausdrücklich. Gleichzeitig zeigt sich jedoch deutlich, dass die ursprüngliche Ausgestaltung der Verordnung für viele Betriebe, insbesondere für kleine und mittelständische, kaum praktikabel gewesen wäre.

Die Verordnung gilt seit 2024 und verpflichtet Unternehmen nachzuweisen, dass Produkte wie Kaffee, Kakao, Soja, Palmöl, Holz oder Rindfleisch nicht mit Abholzung oder Waldschädigung verbunden sind. Dafür müssen Lieferketten transparent offengelegt und Herkunftsnachweise bis zur Anbaufläche erbracht werden, bei Verstößen drohen Bußgelder und Importverbote. Für Bäckerinnen und Bäcker bedeutet das vor allem mehr Bürokratie. Besonders problematisch: Selbst kleinste Betriebe müssten für jede schokoladenhaltige Ware die Herkunft des eingesetzten Kakaos nachweisen, auch wenn nur wenige Kilo pro Woche verarbeitet werden.

Im Dezember 2025 hat die Europäische Union entschieden, die EUDR um ein weiteres Jahr zu verschieben und anzupassen. Zudem wurde beschlossen, dass nur der Erstinverkehrbringer eines unter die Verordnung fallenden Rohstoffs prüfen und erklären muss, dass dieser aus einer entwaldungsfreien Quelle stammt, alle weiteren Verarbeiter und Händler jedoch nicht noch einmal eine Risikoprüfung durchführen müssen. 

Die EU-Kommission muss nun bis April 2026 in einem Bericht weitere mögliche Vereinfachungen prüfen und einen entsprechenden Gesetzgebungsvorschlag vorlegen. Aus Sicht des Bäckerhandwerks besteht weiterhin erheblicher Nachbesserungsbedarf. Fortbestehende Sorgfaltspflichten in nachgelagerten Lieferketten müssen entfallen. Prüfpflichten zur Rechtskonformität der Erzeugung im Produktionsstaat sind für handwerkliche Betriebe unverhältnismäßig und sollten gestrichen werden. Dokumentations- und Sorgfaltspflichten dürfen ausschließlich beim Erstinverkehrbringer liegen. Ebenso sind unverhältnismäßige Rechtsfolgen wie Rückruf oder Vernichtung von Waren, die ansonsten sämtliche Anforderungen an Produkt- und Verkehrssicherheit erfüllen, nicht sachgerecht. Kontrolle und Durchsetzung müssen konsequent auf den Erstinverkehrbringer ausgerichtet werden. Darüber hinaus muss der Anwendungsbereich auf untergesetzlicher Ebene im Sinne der Verhältnismäßigkeit enger gefasst werden.

Die EUDR muss so nachgebessert werden, dass Klimaschutz und entwaldungsfreie Lieferketten gesichert werden, ohne das Bäckerhandwerk durch unverhältnismäßige Bürokratie zu belasten, mit klarer Fokussierung aller Sorgfalts- und Dokumentationspflichten auf den Erstinverkehrbringer.


Forderung

Ihre persönlicher Ansprechpartnerin

Sabrina
Stief
Büro Brüssel

c/o
Haus der Europäischen Wirtschaft
Rue Jacques de Lalaing 4
1040 Brüssel, Belgien

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