Suchbegriff eingeben

Arbeits- und Sozialrecht

Rund 240.000 Menschen sind im Bäckerhandwerk beschäftigt – damit zählt die Branche zu einem bedeutenden Arbeitgeber in Deutschland. Sie bietet sichere und verlässliche Arbeitsplätze mit Perspektive. Der Zentralverband setzt sich engagiert dafür ein, übermäßige arbeits- und sozialrechtliche Regelungen praxistauglich und im Sinne der Betriebe zu gestalten.

Für ein zeitgemäßes Arbeitszeitrecht im Bäckerhandwerk

Bäckerin schreibt was auf ein Klemmbrett

Aktuelle Entwicklungen gibt es hier zum Nachlesen.

Download Positionspapier des Zentralverbands

Der Zentralverband fordert eine flexible Gestaltung der Arbeitszeiten bei der Herstellung von Backwaren an Sonn- und Feiertagen. Konkret geht es um die überfällige Anpassung von § 10 Abs. 3 des Arbeitszeitgesetzes. Derzeit dürfen Handwerksbäckereien an diesen Tagen lediglich bis zu drei Stunden produzieren – das genügt längst nicht mehr, um den Erwartungen der Kundschaft gerecht zu werden. Ein wichtiger Schritt zeichnet sich ab: Im Koalitionsvertrag ist vorgesehen, den Ausnahmekatalog für Sonn- und Feiertagsarbeit im § 10 ArbZG um das Bäckerhandwerk zu erweitern – eine zentrale Forderung unseres Verbands seit vielen Jahren. Dabei ist uns besonders wichtig: Die hohen Standards im Arbeitsschutz bleiben unangetastet. Ruhezeiten gelten weiterhin, und niemand darf gegen seinen Willen zu längeren Arbeitszeiten verpflichtet werden. Wir begleiten den Reformprozess engagiert und konstruktiv – für ein modernes Arbeitszeitrecht, das die Realität in den Backstuben widerspiegelt und den Betrieben wie den Beschäftigten gerecht wird.

Der Zentralverband setzt sich für eine flexiblere Sonn- und Feiertagsarbeit im Bäckerhandwerk ein – im Einklang mit fairen Arbeitsbedingungen und hohem Arbeitsschutz.


Forderung

Überzogene Mindestlohnanhebung gefährdet Existenzen im Bäckerhandwerk

Ein zentrales Thema ist die Gestaltung des gesetzlichen Mindestlohns. Die Mindestlohnkommission hat eine Erhöhung der gesetzlichen Lohnuntergrenze beschlossen, die im Verhältnis zur aktuellen Lage maßvoll ausfällt. Für das Bäckerhandwerk ist das ein wichtiges Zeichen: Die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Betriebe wurde zumindest nicht vollständig ignoriert. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks hatte die geplante Erhöhung auf 15 Euro im Jahr 2026 als wirtschaftlich untragbar kritisiert. Bereits die Einführung und Anhebung auf zwölf Euro haben die Personalkosten stark erhöht und viele kleine und mittlere Betriebe an ihre Grenzen gebracht. Eine weitere schnelle Erhöhung hätte zahlreiche Handwerksbäckereien finanziell überfordert.

Der Zentralverband warnt vor politischen Eingriffen in die Lohnfindung und setzt sich für die Wahrung der Tarifautonomie ein. Über die Höhe des Mindestlohns muss weiterhin die unabhängige Mindestlohnkommission entscheiden, auf Grundlage wirtschaftlicher Fakten statt politischer Vorgaben.

Da von Seiten der Politik am gesetzlichen Mindestlohn festgehalten wird, fordert der Zentralverband eine differenzierte Mindestlohnsystematik, die zwischen gelernten und ungelernten Tätigkeiten unterscheidet. Eine solche Differenzierung ist notwendig, um den Wert beruflicher Qualifikation zu erhalten und die Attraktivität einer handwerklichen Ausbildung zu sichern. Ohne sie droht eine Entwertung von Ausbildung und Qualifizierung, die langfristig zu einem Mangel an Fachkräften führen würde.

Darüber hinaus setzt sich der Zentralverband für strukturelle Reformen in den sozialen Sicherungssystemen ein, um die Belastungen durch Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträge für Betriebe und Beschäftigte auf einem tragfähigen Niveau zu halten. Nur so kann gewährleistet werden, dass Arbeit und Ausbildung im Handwerk wirtschaftlich attraktiv bleiben.

Aktuelle Entwicklungen gibt es hier zum Nachlesen.

Download Positionspapier des Zentralverbands
Download gemeinsame Verbändeerklärung
Download Stellungnahme des ZV zur Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung

Angeschnittene Himbeer Baiser Torte auf einem Tablett, nach dem eine Hand greift

Wir appellieren an die Politik, dass die Mindestlohnkommission weiterhin unabhängig und ohne politische Einflussnahme über die Höhe des Mindestlohns entscheidet. Der Zentralverband fordert zudem eine differenzierte Mindestlohnsystematik, die zwischen gelernten und ungelernten Tätigkeiten unterscheidet. Eine solche Differenzierung ist notwendig, um den Wert beruflicher Qualifikation zu erhalten und die Attraktivität einer handwerklichen Ausbildung zu sichern.


Forderung

Ihr persönlicher Ansprechpartner

Dr. Friedemann
Berg
Hauptgeschäftsführer, Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)

Das könnte Sie auch interessieren