Ein zentrales Thema ist die Gestaltung des gesetzlichen Mindestlohns. Die Mindestlohnkommission hat eine Erhöhung der gesetzlichen Lohnuntergrenze beschlossen, die im Verhältnis zur aktuellen Lage maßvoll ausfällt. Für das Bäckerhandwerk ist das ein wichtiges Zeichen: Die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Betriebe wurde zumindest nicht vollständig ignoriert. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks hatte die geplante Erhöhung auf 15 Euro im Jahr 2026 als wirtschaftlich untragbar kritisiert. Bereits die Einführung und Anhebung auf zwölf Euro haben die Personalkosten stark erhöht und viele kleine und mittlere Betriebe an ihre Grenzen gebracht. Eine weitere schnelle Erhöhung hätte zahlreiche Handwerksbäckereien finanziell überfordert.
Der Zentralverband warnt vor politischen Eingriffen in die Lohnfindung und setzt sich für die Wahrung der Tarifautonomie ein. Über die Höhe des Mindestlohns muss weiterhin die unabhängige Mindestlohnkommission entscheiden, auf Grundlage wirtschaftlicher Fakten statt politischer Vorgaben.
Da von Seiten der Politik am gesetzlichen Mindestlohn festgehalten wird, fordert der Zentralverband eine differenzierte Mindestlohnsystematik, die zwischen gelernten und ungelernten Tätigkeiten unterscheidet. Eine solche Differenzierung ist notwendig, um den Wert beruflicher Qualifikation zu erhalten und die Attraktivität einer handwerklichen Ausbildung zu sichern. Ohne sie droht eine Entwertung von Ausbildung und Qualifizierung, die langfristig zu einem Mangel an Fachkräften führen würde.