Suchbegriff eingeben

Arbeits- und Sozialrecht

Rund 240.000 Menschen sind im Bäckerhandwerk beschäftigt – damit zählt die Branche zu einem bedeutenden Arbeitgeber in Deutschland. Sie bietet sichere und verlässliche Arbeitsplätze mit Perspektive. Der Zentralverband setzt sich engagiert dafür ein, übermäßige arbeits- und sozialrechtliche Regelungen praxistauglich und im Sinne der Betriebe zu gestalten.

Für ein zeitgemäßes Arbeitszeitrecht im Bäckerhandwerk

Bäckerin schreibt was auf ein Klemmbrett

Aktuelle Entwicklungen gibt es hier zum Nachlesen.

Download Positionspapier des Zentralverbands

Der Zentralverband fordert eine flexible Gestaltung der Arbeitszeiten bei der Herstellung von Backwaren an Sonn- und Feiertagen. Konkret geht es um die überfällige Anpassung von § 10 Abs. 3 des Arbeitszeitgesetzes. Derzeit dürfen Handwerksbäckereien an diesen Tagen lediglich bis zu drei Stunden produzieren – das genügt längst nicht mehr, um den Erwartungen der Kundschaft gerecht zu werden. Ein wichtiger Schritt zeichnet sich ab: Im Koalitionsvertrag ist vorgesehen, den Ausnahmekatalog für Sonn- und Feiertagsarbeit im § 10 ArbZG um das Bäckerhandwerk zu erweitern – eine zentrale Forderung unseres Verbands seit vielen Jahren. Dabei ist uns besonders wichtig: Die hohen Standards im Arbeitsschutz bleiben unangetastet. Ruhezeiten gelten weiterhin, und niemand darf gegen seinen Willen zu längeren Arbeitszeiten verpflichtet werden. Wir begleiten den Reformprozess engagiert und konstruktiv – für ein modernes Arbeitszeitrecht, das die Realität in den Backstuben widerspiegelt und den Betrieben wie den Beschäftigten gerecht wird.

Der Zentralverband setzt sich für eine flexiblere Sonn- und Feiertagsarbeit im Bäckerhandwerk ein – im Einklang mit fairen Arbeitsbedingungen und hohem Arbeitsschutz.


Forderung

Überzogene Mindestlohnanhebung gefährdet Existenzen im Bäckerhandwerk

Eine gesetzlich festgelegte Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro im Jahr 2026 ist aus Sicht des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks nicht nur wirtschaftlich untragbar, sondern gefährdet die Zukunft zahlreicher Betriebe. Bereits die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns und dessen Erhöhung auf zwölf Euro haben die Personalkosten erheblich steigen lassen, mit weitreichenden Folgen für viele kleine und mittlere Handwerksbäckereien.

Eine weitere, sprunghafte Erhöhung innerhalb kürzester Zeit würde eine erhebliche finanzielle Überforderung bedeuten: Löhne müssten branchenweit angepasst werden, um Lohnabstände zu erhalten, während gleichzeitig die Personalkosten in vielen Betrieben bereits über 50 Prozent der Gesamtkosten ausmachen. Die Konsequenzen wären nicht nur Filialschließungen und Arbeitsplatzverluste, sondern auch eine Schwächung der regionalen Versorgung mit frischen Backwaren.

Der Zentralverband warnt daher eindringlich vor politischen Eingriffen in die Lohnfindung. Er setzt sich für die Tarifautonomie ein und fordert, dass die Mindestlohnkommission weiterhin unabhängig auf Grundlage bewährter Kriterien entscheidet, ohne politische Zielvorgaben. Die Politik ist jetzt gefordert, realistische Rahmenbedingungen zu schaffen, um das Bäckerhandwerk als systemrelevante Branche in Deutschland zu erhalten.Für den Zentralverband ist klar: Der staatlich festgelegte Mindestlohn schadet nicht nur den Betrieben im Bäckerhandwerk, sondern auch der Wirtschaft insgesamt.

Die Einführung des Mindestlohns von zwölf Euro hat im Bäckerhandwerk zu einigen Verwerfungen geführt: Das komplette Lohnniveau in Betrieben musste nach oben angepasst werden, Personalkosten stiegen, und damit der ohnehin enorme Kostendruck. Die Position des Zentralverbands ist klar: Ein staatlich festgelegter Mindestlohn schadet der Wirtschaft und führt zu einer Schwächung der Tarifhoheit. Der Zentralverband beobachtet die Debatte um weitere Anhebung des Mindestlohns höchst aufmerksam, denn die Tarifkommission hat für 2024 eine weitere Erhöhung des Mindestlohns vorgeschlagen. Der Zentralverband wird auch weiterhin mit Fakten und Sachargumenten seine Position darlegen und sich für die Tarifautonomie stark machen.

Aktuelle Entwicklungen gibt es hier zum Nachlesen.

Download Positionspapier des Zentralverbands
Download gemeinsame Verbändeerklärung

Angeschnittene Himbeer Baiser Torte auf einem Tablett, nach dem eine Hand greift

Wir fordern, dass die Mindestlohnkommission weiterhin unabhängig und ohne politische Einflussnahme über die Höhe des Mindestlohns entscheidet. Eine Anhebung auf 15 Euro im Jahr 2026 lehnen wir ab, da sie für viele Betriebe wirtschaftlich nicht tragbar ist. Mindestens sollte eine Verschiebung dieser Erhöhung bis 2028 erfolgen, um eine drohende Überforderung und Betriebsaufgaben im Bäckerhandwerk zu vermeiden.


Forderung

Ihr persönlicher Ansprechpartner

Dr. Friedemann
Berg
Hauptgeschäftsführer, Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)

Das könnte Sie auch interessieren