Das Förderungswerk
Unser Förderungswerk für die Beschäftigten des Deutschen Bäckerhandwerks e. V.
Exzellente Handwerksstandards bewahren und ausbauen
Das Förderungswerk für die Beschäftigten des Deutschen Bäckerhandwerks e. V. unterstützt die Aus- und Weiterbildung qualifizierter Mitarbeiter und kompetenter Nachwuchskräfte. Neben seiner Hauptaufgabe, die Fachschulen des Bäckerhandwerks zu erhalten, fördert es zahlreiche Maßnahmen – insbesondere im Bereich der überbetrieblichen Ausbildung. Die Mittel, die das Förderungswerk den Landesinnungsverbänden zur Verfügung stellt, ermöglichen es den Landesfachschulen und der Akademie Deutsches Bäckerhandwerk in Weinheim, Bildungsangebote umzusetzen, die weit über die Vorbereitung zur Meisterprüfung hinausgehen.
Anerkannte Förderungsarbeit – Gemeinsam erwirtschaftet
1970 gegründet, ist das Förderungswerk für die Beschäftigten des Deutschen Bäckerhandwerks e. V. seit dem 1. Januar 2003 in ganz Deutschland allgemeinverbindlich. Als Konsequenz sind alle Betriebe des deutschen Bäckerhandwerks – völlig unabhängig von ihrer Mitgliedschaft in einer Innung oder einem Verband – zur Beitragsleistung verpflichtet. Dadurch wird eine Wettbewerbsverzerrung durch einseitige Belastung der Innungsbetriebe vermieden. Über die Aufteilung der eingegangenen Beitragsleistungen von 1,1 Promille der Lohnsumme jedes Betriebs entscheidet die jährliche Mitgliederversammlung. Damit die Gelder in voller Höhe den Zielsetzungen zugutekommen, verzichtet das Förderungswerk auf einen aufwendigen Verwaltungsapparat. In der Regel übernimmt in Personalunion der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands für den Vorstand des Förderungswerks die Führung der laufenden Geschäfte.