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Tierhaltungskennzeichnung: Mehr Bürokratie für das Bäckerhandwerk?

Die Bundesregierung plant, die Tierhaltungskennzeichnung auf die Außer-Haus-Verpflegung auszuweiten. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks unterstützt zwar grundsätzlich mehr Transparenz und Tierwohl, kritisiert den Gesetzentwurf jedoch deutlich: Für viele handwerkliche Betriebe wären die Vorgaben im Alltag kaum praktikabel und würden vor allem zusätzliche Bürokratie schaffen.

Mit der geplanten Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes sollen künftig auch Produkte in der Außer-Haus-Verpflegung, wie beispielsweise belegte Brötchen, Snacks oder warme To-go-Produkte, unter neue Kennzeichnungspflichten fallen. Ziel der Bundesregierung ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher besser über die Herkunft und Haltungsform tierischer Produkte zu informieren.

Der Zentralverband unterstützt dieses Anliegen grundsätzlich. Viele Betriebe setzen bereits heute freiwillig auf hochwertige Rohstoffe und verantwortungsvolle Lieferketten. Aus Sicht des Zentralverbandes geht der aktuelle Gesetzentwurf jedoch an der Realität handwerklicher Betriebe vorbei. Im Arbeitsalltag wechseln Zutaten häufig kurzfristig, etwa aufgrund von Lieferengpässen oder saisonalen Schwankungen. Eine verpflichtende Kennzeichnung würde deshalb bedeuten, dass Speisekarten, Auslagen, Preisschilder und digitale Anzeigen laufend angepasst werden müssten. Hinzu kommen umfangreiche Dokumentations- und Nachweispflichten.

Der Zentralverband warnt vor zusätzlicher Bürokratie und steigenden Kosten, insbesondere für kleine und mittelständische Betriebe. Bereits heute sind viele Handwerksbetriebe durch gesetzliche Vorgaben stark belastet. Weitere Dokumentationspflichten würden die Betriebe zusätzlich unter Druck setzen und könnten langfristig sogar Betriebsaufgaben begünstigen. Sehr kritisch bewertet der Zentralverband zudem, dass die Verantwortung für die korrekte Kennzeichnung künftig bei den Betrieben liegen würde, obwohl sie auf die Angaben ihrer Lieferanten angewiesen sind.

Der Zentralverband hat gegenüber dem zuständigen Ministerium BMLEH sowie dem Minister persönlich, aber auch in Gesprächen mit Bundestagsabgeordneten eine Herausnahme der Außer-Haus-Verpflegung aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes gefordert, sowie eine praxisnahe und bürokratiearme Umsetzung. 

Darüber hinaus hat sich der Zentralverband zusammen mit einem breiten Verbändebündnis aus Gastronomie, Industrie, Handwerk und Gemeinschaftsverpflegung mit einem Positionspapier zur geplanten Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes an politische Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger in Bund und Ländern gewandt. Darin lehnen die Verbände eine verpflichtende Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf die Außer-Haus-Verpflegung sowie auf verarbeitete tierische Lebensmittel entschieden ab.

Stand: 6. Mai 2026