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Verbändebündnis fordert keine Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf Gastronomie

Ein breites Verbändebündnis lehnt eine verpflichtende Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf die Außer-Haus-Verpflegung sowie auf verarbeitete tierische Lebensmittel entschieden ab. Mit einem gemeinsamen Positionspapier haben sie sich an politische Entscheidungsträger in Bund und Ländern gewandt.

Berlin, 24.04.2026 Ein breites Verbändebündnis aus Gastronomie, Industrie, Handwerk und Gemeinschaftsverpflegung hat sich mit einem Positionspapier zur geplanten Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes an politische Entscheidungsträger in Bund und Ländern gewandt. Darin lehnen die Verbände eine verpflichtende Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf die Außer-Haus-Verpflegung sowie auf verarbeitete tierische Lebensmittel entschieden ab.

Die neuen Kennzeichnungspflichten würden die Unternehmen mit erheblichen zusätzlichen Kosten und bürokratischem Aufwand belasten, die letztlich an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben werden müssten. Besonders betroffen wären Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung in Schulen, Kitas, Mensen oder Kliniken. Die höheren Preise träfen so vor allem Familien, Seniorinnen und Senioren. Das Informationsbedürfnis von Verbraucherinnen und Verbrauchern nach Tierhaltungsformen ist beim Verzehr außer Haus zudem sehr gering ausgeprägt, für die Gäste stehen vor allem Preis und Geschmack der Speisen im Mittelpunkt.

Unternehmen droht neue Bürokratiewelle

Das Verbändebündnis unterstützt ausdrücklich bessere Tierwohlstandards und eine starke heimische Landwirtschaft. Viele Unternehmen engagieren sich seit Jahren mit eigenen Programmen und in bestehenden Brancheninitiativen beim Aufbau höherer Tierhaltungsformen. Aber: die neue Kennzeichnungspflicht in Deutschland schafft nicht mehr Tierwohl, sondern sorgt vor allem für mehr Bürokratie.

Um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, wäre der Aufbau neuer IT-Systeme bei Herstellern, Händlern und Gastronomen erforderlich, eine lückenlose Chargenrückverfolgung getrennt nach Tierhaltungsformen müsste eingerichtet werden. Dies würde auch eine getrennte physische Lagerung sowie laufende Anpassungen von Speisekarten, Apps und Bestellsystemen mit umfangreichen Dokumentationspflichten erfordern. In den Betrieben würde dies dauerhaft Kosten in mehrstelliger Millionenhöhe auslösen, insbesondere kleine und mittelständische Betriebe könnten diese zusätzlichen Belastungen in der bereits jetzt stark angespannten wirtschaftlichen Lage kaum stemmen.

Aus Sicht des Bündnisses steht die geplante Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung daher im klaren Widerspruch zu den politischen Zusagen, den Bürokratieaufwand für die Unternehmen abzubauen.

Fehlanreize beim Tierwohl befürchtet

Doch es kommt noch schlimmer. Statt höhere Tierhaltungsformen zu stärken, könnte die Reform nach Auffassung des Verbändebündnisses sogar gegenteilige Effekte auslösen. Wenn Rohwaren, Logistik und betriebliche Prozesse teurer werden, könnten Betriebe aus wirtschaftlichem Druck verstärkt auf günstigere Produkte niedrigerer Haltungsformen ausweichen. Die Ausweitung der Kennzeichnungspflicht würde somit das Gegenteil des Gewollten bewirken und freiwillige Fortschritte beim Tierwohl ausbremsen. 

Appell an Politik

Das Verbändebündnis appelliert an die Entscheidungsträger jetzt schnell zu handeln, die Ausweitung der verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung auf die Außer-Haus-Verpflegung sowie auf verarbeitete tierische Lebensmittel nicht weiterzuverfolgen und aus dem Gesetzentwurf zu streichen. Statt neuer Bürokratie sollten im Dialog mit allen Beteiligten in den Wertschöpfungsketten der Gastronomie praxistaugliche Lösungen und gezielte Anreize für mehr Tierwohl im Dialog erarbeitet werden. 

Über das Bündnis

Zu den Unterzeichnern gehören der Bundesverband der Systemgastronomie e.V., der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband e.V., das Deutsche Institut für Gemeinschaftsgastronomie e.V., der Deutsche Fleischer-Verband e.V., das Deutsche Tiefkühlinstitut e.V. (dti), der Großhandelsverband Foodservice e.V. sowie der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V.

 

Kennzeichnungspflicht schafft neue Bürokratie

Über den Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V.

Der 1948 gegründete Zentralverband vertritt die deutschen Innungsbäcker auf lokaler und regionaler sowie Bundes- und EU-Ebene. Als Spitzenverband des backenden Gewerbes in Deutschland verfolgt er die Interessen von deutschlandweit über 9.600 Betrieben mit knapp 240.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von 16,27 Milliarden Euro in Bäckereien und Konditoreien. Der Zentralverband setzt sich auf allen politischen Ebenen gemeinsam mit den Landesinnungsverbänden und den Bäckerinnungen für die Interessen seiner Mitglieder ein und sichert bzw. verbessert so die unternehmerischen Rahmenbedingungen der deutschen Innungsbäcker. Auch die Förderung des Nachwuchses ist ein zentraler Punkt in der Verbandsarbeit. Mit Initiativen wie „Bäckman“ oder „Back dir deine Zukunft“ werden gezielt Kinder und Jugendliche auf den Beruf des Bäckers aufmerksam gemacht. Genuss- und backinteressierte Verbraucher können sich zudem über die sozialen Kanäle und die Internetseite der Innungsbäcker www.innungsbäcker.de rund um die Themen Brot, Backwaren und das Bäckerhandwerk informieren. Der Zentralverband wird durch das Präsidium des Bäckerhandwerks mit Roland Ermer als Präsidenten sowie dem Hauptgeschäftsführer Dr. Friedemann Berg vertreten. Weitere Informationen zum ZV unter: www.baeckerhandwerk.de.

Susan
Hasse
Pressereferentin