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Entlastungen bei der Stromsteuer

Erfreulicherweise geht es voran bei der Senkung der Stromsteuer, für die sich gerade mehrere Sachverständige im Finanzausschuss ausgesprochen hatten. Um Ihre Entlastung für 2024 geltend zu machen, denken Sie an die Frist bis Ende des Jahres!

In einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am 3. November 2025 sprachen sich mehrere Sachverständige für weitergehende Entlastungsmaßnahmen bei der Stromsteuer aus. Der aktuelle Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, die gesenkte Stromsteuer auf das EU-rechtliche Minimum für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft zu verlängern. Ohne eine gesetzliche Regelung würde diese Entlastung Anfang 2026 auslaufen, was zu steigenden Stromkosten für viele Betriebe führen würde.

Bitte denken Sie daran, dass Sie noch bis zum 31. Dezember 2025 einen Antrag auf Steuerentlastung nach § 9b StromStG für das Jahr 2024 stellen können! Die Anträge müssen elektronisch über das Zoll-Portal eingereicht werden, Betriebe benötigen dazu ein ELSTER-Organisationszertifikat. Kümmern Sie sich rechtzeitig um die Antragstellung. Hilfreiche Informationen und Unterstützung finden Sie in unserem Artikel zur Beantragung.

Stand: 5. November 2025

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