Suchbegriff eingeben

Bäckereiverkäufer als Quereinsteiger (m/w/d) Malchin

Gewerbehilfe/Gewerbegehilfin im Bäckerhandwerk

Malchin | Ab sofort

Wir bei ARWA Personaldienstleistungen GmbH haben Deinen neuen Traumjob als Bäckereiverkäufer als Quereinsteiger (m/w/d) für Dich!

In Malchin wartet bereits im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung Dein neues Team auf Dich!

Unser Kunde aus dem Bereich Nahrungsmittel sucht Dich ab sofort in Vollzeit.

On Top kannst Du diese Vorteile erwarten

- Sehr gute Übernahmechancen
- Freundliche und sympathische Kollegen/innen vor Ort
- Personalrabatte

Außerdem erhältst Du eine Vergütung von 14,53 € pro Stunde!

Dich erwarten abwechslungsreiche Aufgaben

- Schneiden und belegen von Brot- und Konditorwaren
- Warenannahme
- Sie unterstützen Ihre Kollegen im Filialalltag

Dein Profil

- Backwaren
- Brot
- Brötchen
- Deutsch (A1-A2 / Grundkenntnisse)
- Berufseinsteiger
- Belastbarkeit
- Eigeninitiative
- Kommunikationsfähigkeit
- Teamfähigkeit

Bewerbe Dich jetzt!
Bei Fragen stehen wir Dir gerne persönlich, telefonisch unter 0 39 91 / 6 73 40 - 0 oder per E-Mail an waren@arwa.de von Montag bis Donnerstag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr und am Freitag zwischen 08:00 und 15:00 Uhr zur Verfügung.

Mit Deiner Bewerbung erklärst Du Dich mit den Datenschutzrichtlinien der Firma ARWA Personaldienstleistungen GmbH einverstanden (zu finden auf unserer Homepage www.arwa.de unter „Datenschutz“).

Angebot 161696

Bäckereiverkäufer als Quereinsteiger (m/w/d) Malchin

Ganz unkompliziert ohne Bewerbungsmappe bewerben...

* Bitte alle markierten Felder ausfüllen.

Unsere Bäckerei erhebt Ihre Daten zum Zweck der Durchführung des Bewerbungsverfahrens. Die Datenverarbeitung beruht auf Artikel 6 Abs.1 f) DSGVO. Unser berechtigtes Interesse ist, das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Sie haben das Recht, der Verwendung Ihrer Daten jederzeit zu widersprechen, Auskunft der über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Ihnen steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.