Suchbegriff eingeben

Mitarbeiter (m/w/d) in der Lebensmittelherstellung Vollzeit

Bäcker/-in

Apolda | Ab sofort

Wir bieten Dir im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung einen neuen Job als Mitarbeiter (m/w/d) in der Lebensmittelherstellung im Bereich an.

Dein neuer Arbeitsplatz bei uns ist in Vollzeit, Schicht/Nacht/Wochenende in Apolda.

Unsere Benefits

- Attraktive Sozialleistungen, zum Beispiel Urlaubs- und Weihnachtsgeld
- Bis zu 30 Tage Urlaub pro Jahr
- Abschlagszahlungen

Deine abwechslungsreichen Aufgaben

- Mitarbeit in der Lebensmittelproduktion
- Durchführen von Qualitätskontrollen

Deine Vergütung:

- 16,21 € pro Stunde

Du zeichnest Dich aus durch

- Protokollieren
- Störungssuche
- Teig herstellen
- Mit Berufserfahrung

Deine persönlichen Stärken

- Belastbarkeit
- Motivation/Leistungsbereitschaft
- Zuverlässigkeit

Unsere Niederlassung ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar. Wir stehen Dir von Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 17:00 Uhr und am Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr jederzeit persönlich, telefonisch unter 0 36 41 / 42 79 - 0 oder per E-Mail an jena@arwa.de zur Verfügung. Einen Termin brauchst du bei uns nicht, wir sind für Dich da!

Mit Deiner Bewerbung erklärst Du Dich mit den Datenschutzrichtlinien der Firma ARWA Personaldienstleistungen GmbH einverstanden (zu finden auf unserer Homepage www.arwa.de unter „Datenschutz“).

Angebot 160252

Mitarbeiter (m/w/d) in der Lebensmittelherstellung Vollzeit

Ganz unkompliziert ohne Bewerbungsmappe bewerben...

* Bitte alle markierten Felder ausfüllen.

Unsere Bäckerei erhebt Ihre Daten zum Zweck der Durchführung des Bewerbungsverfahrens. Die Datenverarbeitung beruht auf Artikel 6 Abs.1 f) DSGVO. Unser berechtigtes Interesse ist, das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Sie haben das Recht, der Verwendung Ihrer Daten jederzeit zu widersprechen, Auskunft der über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Ihnen steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.