Suchbegriff eingeben

Ausbildung als Bäcker/-in

Bäcker/-in

Wahrenholz | Ab dem 01.08.2025

WERDE TEIL UNSERES TEAMS

Ausbildung zum Bäcker (m/w/d)

Was wir dir bieten:

- monatlich 100 Euro mehr Ausbildungsgehalt als vom Verband vorgegeben
- bis zu 1.500 € für gute Ergebnisse bei Zwischen- und Gesellenprüfungen
- Bis zu 50 € Notenprämie für gute Berufsschul-Zeugnisse
- Übernahme-Chancen = 100%
- Du kannst 1.000 € Mobilitätsprämie für Deine bestandene Führerscheinprüfung beantragen
- Wir fördern dich immer individuell, du erhältst In- und externe Weiterbildungsmöglichkeiten
- Vielseitige Aufstiegschancen nach der Ausbildung

Während deiner Ausbildung lernst du bei uns:

- Herstellung verschiedener Teige und Massen und frischer. leckerer Brote, Brötchen, Kuchen
- Handwerkliche Kreativität
- Teamarbeit
- Bedienung moderner Hightech-Anlagen und Computer
- Wichtige Inhalte aus Umweltschutz, Hygieneschulung und Lebensmittelrecht

Nach deiner abgeschlossenen Berufsausbildung kannst du deine Karriere ganz individuell gestalten!

Du kannst Bäckermeister werden und dann sogar studieren, Betriebswirt im Bäckerhandwerk werden oder Berufsschullehrer, Lebensmitteltechniker, Fachverkäufer, Kundeberater und vieles mehr

E-Mail an: Anita.Lohse@Baeckerei-meyer.de

Angebot 159275

Ausbildung als Bäcker/-in

Ganz unkompliziert ohne Bewerbungsmappe bewerben...

* Bitte alle markierten Felder ausfüllen.

Unsere Bäckerei erhebt Ihre Daten zum Zweck der Durchführung des Bewerbungsverfahrens. Die Datenverarbeitung beruht auf Artikel 6 Abs.1 f) DSGVO. Unser berechtigtes Interesse ist, das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Sie haben das Recht, der Verwendung Ihrer Daten jederzeit zu widersprechen, Auskunft der über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Ihnen steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.