Suchbegriff eingeben

Bäckereihelfer (m/w/d)

Gewerbehilfe/Gewerbegehilfin im Bäckerhandwerk

Duingen | Ab sofort

Starte jetzt erfolgreich bei uns als Bäckereihelfer (m/w/d) im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung durch!

Dein neuer Job ist in Vollzeit, Schicht/Nacht/Wochenende in Duingen im Bereich Nahrungsmittel.

Deine Vorteile in diesem Job

- Sehr gute Übernahmechancen
- Langfristiger Einsatz im Kundenunternehmen
- Abschlagszahlungen

Diese Aufgaben erwarten Dich

- Helfen bei der Herstellung von Lebensmitteln
- Hygiene- und Qualitätsstandards streng einhalten
- Hilfe bei Backwarenherstellung

Du bringst diese Kenntnisse und Fähigkeiten mit

- Lebensmittel
- Lebensmittelherstellung, -verarbeitung
- Deutsch (B1-B2 / Erweiterte Kenntnisse)

Du punktest mit diesen Kompetenzen

- Belastbarkeit
- Flexibilität
- Selbständiges Arbeiten

Freue Dich auf eine attraktive Vergütung: 14,00 € pro Stunde!

Du hast noch Fragen zum Job?
Kontaktiere uns unter 0 51 21 / 1 02 30 - 0 oder per E-Mail an hildesheim@arwa.de von Montag bis Donnerstag zwischen 08:00 und 17:00 Uhr und am Freitag zwischen 08:00 und 15:00 Uhr, oder besuche uns persönlich in der Niederlassung.

Mit Deiner Bewerbung erklärst Du Dich mit den Datenschutzrichtlinien der Firma ARWA Personaldienstleistungen GmbH einverstanden (zu finden auf unserer Homepage unter „Datenschutz“).

Angebot 158614

Bäckereihelfer (m/w/d)

Ganz unkompliziert ohne Bewerbungsmappe bewerben...

* Bitte alle markierten Felder ausfüllen.

Unsere Bäckerei erhebt Ihre Daten zum Zweck der Durchführung des Bewerbungsverfahrens. Die Datenverarbeitung beruht auf Artikel 6 Abs.1 f) DSGVO. Unser berechtigtes Interesse ist, das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Sie haben das Recht, der Verwendung Ihrer Daten jederzeit zu widersprechen, Auskunft der über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Ihnen steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.