Suchbegriff eingeben

Verkäufer/in (m/w/d) Bäckerei Bad Füssing

Fachverkäufer/-in im Lebensmittelhandwerk Schwerpunkt Bäckerei

Bad Füssing | Ab sofort

Wir suchen ab nächstmöglichem Termin für unsere Filiale in unsere neue Filiale im Netto-Markt einen/eine Verkäufer/in für Vollzeit oder Teilzeit ca. 25 Stunden pro Woche.

Arbeitszeitrahmen: Innerhalb der Öffnungszeiten von: Montag bis Samstag 5:00 Uhr bis 20:00 Uhr.
Im wöchentlichen Wechsel Früh- und Spätschicht.

Voraussetzung: Sie verfügen idealerweise über eine entsprechende Berufserfahrung und/oder besitzen eine Ausbildung als Fachverkäufer/in - Lebensmittelhandwerk (Bäckerei). Gerne sind wir auch für geeignete Bewerbungen von Quereinsteiger/Innen offen.
Wir arbeiten Sie zuverlässig innerbetrieblich ein.

Ihr Aufgabenbereich:

- Verkauf von Bäckereiwaren
- Sie bedienen und beraten ihre Kunden, präsentieren die Waren und halten den Verkaufsraum sauber

Sonstige Voraussetzungen: Ordentliches Erscheinungsbild, Teamfähigkeit, Flexibilität.

Wir bieten Ihnen:
Weihnachtsgeld, VL, Personaleinkauf 25%, betriebliche Altersvorsorge, E-Bike-Leasing, Entfernungspauschale (ab ca. 10 km), ein frühzeitig eigenverantwortliches Arbeiten, eine große Familie, Firmenevents sowie eine zuverlässige Einarbeitung.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

www.baeckereiwagner.de

Angebot 149311

Verkäufer/in (m/w/d) Bäckerei Bad Füssing

Ganz unkompliziert ohne Bewerbungsmappe bewerben...

* Bitte alle markierten Felder ausfüllen.

Unsere Bäckerei erhebt Ihre Daten zum Zweck der Durchführung des Bewerbungsverfahrens. Die Datenverarbeitung beruht auf Artikel 6 Abs.1 f) DSGVO. Unser berechtigtes Interesse ist, das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Sie haben das Recht, der Verwendung Ihrer Daten jederzeit zu widersprechen, Auskunft der über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Ihnen steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.