Suchbegriff eingeben

Bäcker / Bäckermeister / Teigmacher

Bäcker/-in

Bempflingen | Ab sofort

Warum arbeiten Sie eigentlich nicht bei uns?

Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir:

Bäcker / Bäckermeister / Teigmacher (m/w/d)

Bei uns zählen Sie. Fachwissen, Sozialkompetenz und Leidenschaft für unser Bäckerhandwerk sind Voraussetzung. Wenn Sie Begeisterung für Ihre Arbeit und das handwerkliche Herstellen von Backwaren haben, dann sind Sie bei uns genau richtig!

Das bringen Sie mit:

- Abgeschlossene Ausbildung zum Bäcker
- Liebe am Herstellen von außergewöhnlichen und hochwertigen Backwaren
- Die Lust, etwas im Team zu bewegen
- Teamfähigkeit, Flexibilität, Engagement und Motivation
- Sie legen Wert auf ein gepflegtes Erscheinungsbild
- Die Bereitschaft am Wochenende und auch Nachts zu arbeiten

Das haben wir für Sie:

- Mit über 95 Jahren Unternehmertum bieten wir Ihnen einen sicheren Arbeitsplatz
- Umfassende Einarbeitung in kollegialem Umfeld
- Weiterbildungsmöglichkeiten
- Sonn- und Feiertagszuschläge
- Vermögenswirksame Leistungen
- Mitarbeiter-Rabatt

Arbeitsstunden:
40 h pro Woche

Arbeitszeiten:
Schichtsystem (Früh, Mittag, Spät)

Finden Sie sich hier wieder? Dann bewerben Sie sich gerne!

Auch wenn nicht jeder Anforderungspunkt passt – vielleicht sind trotzdem genau SIE die Person, die in unserem Team fehlt!

Angebot 145822

Bäcker / Bäckermeister / Teigmacher

Ganz unkompliziert ohne Bewerbungsmappe bewerben...

* Bitte alle markierten Felder ausfüllen.

Unsere Bäckerei erhebt Ihre Daten zum Zweck der Durchführung des Bewerbungsverfahrens. Die Datenverarbeitung beruht auf Artikel 6 Abs.1 f) DSGVO. Unser berechtigtes Interesse ist, das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Sie haben das Recht, der Verwendung Ihrer Daten jederzeit zu widersprechen, Auskunft der über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Ihnen steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.