Suchbegriff eingeben

Fachverkäufer/-in im Lebensmittelhandwerk Schwerpunkt Bäckerei

Fachverkäufer/-in im Lebensmittelhandwerk Schwerpunkt Bäckerei

Dortmund | Ab sofort

Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt zuverlässige Verstärkung (m/w/d) für den Verkaufsbereich für unsere Filialen in Bochum, Dortmund und Hattingen.

Die Stellen sind in Voll- oder Teilzeit zu besetzen, wobei die Teilzeitstellen einen Umfang von mindestens 100 Stunden pro Monat haben.
Die konkrete Lage und Verteilung der Arbeitszeit richtet sich nach den Erfordernissen im Betrieb; sie sollten jedoch flexibel einsetzbar sein.

Vorkenntnisse im Bereich des Lebensmittelverkaufs sind wünschenswert, aber keine zwingende Voraussetzung. Quereinsteiger (m/w/d) sind uns ebenfalls willkommen und werden umfangreich eingearbeitet.

Ein Führerschein Klasse B und der Besitz eines eigenen Pkws sind, aufgrund unserer Öffnungszeiten, von Vorteil.

Für Sie sind Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit und ein offenes und freundliches Wesen selbstverständlich? Sie arbeiten gerne mit Menschen zusammen und verfügen über eine Servicementalität?

Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung an Herrn Löscher unter:
Löscher Bäckerei-Konditorei
Harpener Heide 1
44805 Bochum

info@baeckerei-loescher.de

Angebot 145179

Fachverkäufer/-in im Lebensmittelhandwerk Schwerpunkt Bäckerei

Ganz unkompliziert ohne Bewerbungsmappe bewerben...

* Bitte alle markierten Felder ausfüllen.

Unsere Bäckerei erhebt Ihre Daten zum Zweck der Durchführung des Bewerbungsverfahrens. Die Datenverarbeitung beruht auf Artikel 6 Abs.1 f) DSGVO. Unser berechtigtes Interesse ist, das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Sie haben das Recht, der Verwendung Ihrer Daten jederzeit zu widersprechen, Auskunft der über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Ihnen steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.