Suchbegriff eingeben

Verkäufer Bäckerei (m/w/d) Vollzeit

Fachverkäufer/-in im Lebensmittelhandwerk Schwerpunkt Bäckerei

Kaufungen, Hessen | Ab sofort

Sichern Sie sich einen neuen Job als Verkäufer Bäckerei (m/w/d) im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung in Vollzeit.

Der Job befindet sich in Kaufungen für 14,55 € pro Stunde.

Ihr Vorteilspaket für den Job
- Attraktive Sozialleistungen, zum Beispiel Urlaubs- und Weihnachtsgeld
- Gute Einarbeitung am Arbeitsplatz
- Abschlagszahlungen

Ihre Aufgaben
- Verkauf von Backwaren
- Freundliche und kompetente Beratung
- Aktiver Verkauf sowie Warenpräsentation

Ihre persönlichen Stärken zeichnen Sie aus
- Auffassungsfähigkeit/-gabe
- Belastbarkeit
- Kommunikationsfähigkeit
- Teamfähigkeit

Ihr Profil
- Backwaren
- Brot
- Torten
- Deutsch (Grundkenntnisse)

Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen!

Bei Fragen zum Job im Bereich Verkauf steht Ihnen unser Team jederzeit zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter 05 61 / 47 56 08 - 0, oder per E-Mail kassel@arwa.de von Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 17:00 Uhr und am Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr.


Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich mit den Datenschutzrichtlinien der Firma ARWA Personaldienstleistungen GmbH einverstanden. Diese finden Sie auf unserer Homepage www.arwa.de unter dem Punkt “Datenschutz”.

Angebot 143554

Verkäufer Bäckerei (m/w/d) Vollzeit

Ganz unkompliziert ohne Bewerbungsmappe bewerben...

* Bitte alle markierten Felder ausfüllen.

Unsere Bäckerei erhebt Ihre Daten zum Zweck der Durchführung des Bewerbungsverfahrens. Die Datenverarbeitung beruht auf Artikel 6 Abs.1 f) DSGVO. Unser berechtigtes Interesse ist, das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Sie haben das Recht, der Verwendung Ihrer Daten jederzeit zu widersprechen, Auskunft der über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Ihnen steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.