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Verkäufer Teilzeit (m/w/d)

Fachverkäufer/-in im Lebensmittelhandwerk Schwerpunkt Bäckerei

Bempflingen | Ab sofort

Warum arbeiten Sie eigentlich nicht bei uns?

Für unser Fachgeschäft in Bempflingen suchen wir:

Verkäufer in Teilzeit (m/w/d)

Bei uns zählen Sie. Fachwissen, Sozialkompetenz und Leidenschaft für unser Bäckerhandwerk sind Voraussetzung. Wenn Sie Begeisterung für Ihre Arbeit und das handwerkliche Herstellen und Verkaufen von Backwaren haben, dann sind Sie bei uns genau richtig!

Das bringen Sie mit:

Liebe am Verkauf von außergewöhnlichen Backwaren
Sie lieben Menschen und Sie lieben es Menschen zu verwöhnen
Teamfähigkeit, Flexibilität, Engagement und Motivation
Sie legen Wert auf ein gepflegtes Erscheinungsbild
die Bereitschaft am Wochenende zu arbeiten und früh morgens Ihre Arbeit zu beginnen
Sie haben Bäckerei- oder Gastronomieerfahrung? - Umso besser!

Das haben wir für Sie:

mit über 95 Jahren Unternehmertum bieten wir Ihnen einen sicheren Arbeitsplatz
umfassende Einarbeitung in kollegialem Umfeld
Weiterbildungsmöglichkeiten
Sonn- und Feiertagszuschläge
Urlaubs- und Weihnachtsgeld
Vermögenswirksame Leistungen
Mitarbeiter-Rabatt

Arbeitsstunden:

20 h - 30 h pro Woche

Arbeitszeiten:

Schichtsystem (Früh, Mittag, Spät)

Finden Sie sich hier wieder? Dann bewerben Sie sich gerne!

Auch wenn nicht jeder Anforderungspunkt passt – vielleicht sind trotzdem genau SIE die Person, die in unserem Team fehlt!

Angebot 138071

Verkäufer Teilzeit (m/w/d)

Ganz unkompliziert ohne Bewerbungsmappe bewerben...

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Unsere Bäckerei erhebt Ihre Daten zum Zweck der Durchführung des Bewerbungsverfahrens. Die Datenverarbeitung beruht auf Artikel 6 Abs.1 f) DSGVO. Unser berechtigtes Interesse ist, das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Sie haben das Recht, der Verwendung Ihrer Daten jederzeit zu widersprechen, Auskunft der über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Ihnen steht des Weiteren ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde zu.