Wie bereits berichtet hatte das Bundesland Bayern in den vergangenen Monaten eine Initiative in den Bundesrat eingebracht, die aktuelle Belegausgabepflicht für Registrierkassen in eine Belegausgabe nur auf Verlangen des Kunden umzuwandeln. Leider hatte diese Bundesratsinitiative keinen Erfolg.
Wir hatten das begrüßt, denn wir setzen uns seit langem dafür ein, dass bei der Belegausgabepflicht die bürokratischen Belastungen zurückgeführt werden. Gemeinsam mit dem ZDH und den anderen Verbänden des Lebensmittelhandwerks fordern wir, dass beim Verkauf von Waren und der Erbringung von Dienstleistungen mit einem Entgelt von mindestens bis zu zehn Euro von einer Belegausgabeverpflichtung abgesehen werden soll, soweit gewährleistet ist, dass dadurch die Besteuerung nicht beeinträchtigt wird. Ferner sollte bei unbaren Zahlungen von einer Belegausgabepflicht abgesehen werden.
Statt einer Rückführung bürokratischer Lasten schlug der Bundesrat im September 2024 – gegen den Protest unserer Landesinnungsverbände – dem Bundestag zwei Verschärfungen im Bereich der Ordnungswidrigkeiten vor, die erhebliche Auswirkungen für die bargeldintensiven Gewerke im Handwerk mit sich gebracht hätten. Den Vorschlägen des Bundesrats zufolge sollte zukünftig die Nichteinhaltung der Belegausgabepflicht eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit einem Bußgeld in einer Höhe von bis zu 25.000 Euro belegt werden können; ergänzend sollte auch der Verstoß gegen die Mitteilungsverpflichtung von Kassen gem. § 146a Abs. 4 AO eine Ordnungswidrigkeit darstellen und ebenfalls mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro belegt werden können.
Der Bundestag musste sich nun im Zuge der Beratungen zum Jahressteuergesetz 2024 mit den Vorschlägen des Bundesrats befassen. In Abstimmung mit uns nahm der ZDH hiergegen Anfang Oktober 2024 gemeinsam mit den anderen Spitzenverbänden der Deutschen Wirtschaft Stellung. Flankierend hierzu hat unser Zentralverband des Bäckerhandwerks eine gemeinsame Stellungnahme der Bundesverbände des Lebensmittelhandwerks erarbeitet und Anfang Oktober 2024 bei Bundestag und Bundesregierung eingereicht (siehe unten). Gemeinsam mit dem ZDH, den anderen Verbänden des Lebensmittelhandwerks und den Spitzenverbänden der Deutschen Wirtschaft haben wir uns dafür eingesetzt, dass der Bundestag die vom Bundesrat angedachten Verschärfungen im Jahressteuergesetz 2024 nicht aufgreift. Mit Erfolg: Der Bundestag ist erfreulicherweise der Empfehlung des Bundesrates nicht gefolgt.
Stand: 14. November 2024