Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks setzt sich weiterhin mit Nachdruck gegen die Einführung kommunaler Verpackungssteuern ein. Anlass ist eine aktuelle Erhebung der IHK Freiburg, die erstmals umfassend untersucht hat, welche Folgen die Steuer für Bäckereien und andere Betriebe hat - mit deutlichen Ergebnissen. Viele Unternehmen berichten von wachsender Bürokratie, zusätzlichem organisatorischem Aufwand und spürbaren Umsatzrückgängen.
Vor diesem Hintergrund hat sich der Zentralverband mit einem offenen Brief an den Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) gewandt. Darin fordert er, bereits eingeführte Verpackungssteuern auszusetzen und von weiteren kommunalen Einführungen Abstand zu nehmen. Gerade in der aktuell ohnehin schwierigen wirtschaftlichen Lage setzen zusätzliche Belastungen viele Betriebe weiter unter Druck. Besonders betroffen ist nach den Ergebnissen der Erhebung das To-go-Geschäft. Viele Bäckereien berichten von rückläufigen Verkäufen bei Kaffee, Snacks und warmen Speisen zum Mitnehmen. Gleichzeitig steigen die Kosten, etwa durch Anpassungen bei Kassensystemen, zusätzlichem Verwaltungsaufwand, Mitarbeiterschulungen oder Investitionen in Mehrwegkonzepte. Hinzu kommt, dass die gewünschte ökologische Wirkung aus Sicht vieler Betriebe häufig hinter den Erwartungen zurück bleibt. Kundinnen und Kunden greifen weiterhin oft zu Einwegverpackungen, während die Steuer vor allem zusätzlichen Aufwand für Betriebe und Verbraucherinnen und Verbraucher schafft.
In seinem Antwortschreiben äußert der Deutsche Städte- und Gemeindebund grundsätzlich Verständnis. Der Verband betont ausdrücklich die hohe Bedeutung der Bäckereibetriebe für die Kommunen und weist selbst darauf hin, dass Verpackungssteuern mit erheblichem Verwaltungsaufwand verbunden sind. Eine flächendeckende Einführung werde daher nicht empfohlen. Der Zentralverband wird sich weiterhin bei diesem Thema stark machen, um praktikable und wirtschaftlich tragfähige Lösungen zu erreichen und zusätzliche Belastungen für die Betriebe zu verhindern.
Das Schreiben finden Sie unten.
Stand: 9. Juni 2026