Berlin, 01.09.2026 – Die Bundesregierung will die Wettbewerbsfähigkeit des Handwerks verstärkt in den Fokus zu rücken. Jetzt müssen aus Worten Taten werden. Bei der Arbeitszeitreform ist die Bundesregierung am Zug: Die Begrenzung der Arbeitszeiten an Sonn- und Feiertagen muss aufgehoben werden, denn sie schafft erhebliche Wettbewerbsnachteile. Auch der Bürokratierückbau und bezahlbare Energiekosten stehen auf der Agenda des Bäckerhandwerks weiterhin ganz oben.
Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks begrüßt, dass die Bundesregierung bei ihrer Kabinettsklausur in Neuhardenberg die Wettbewerbsfähigkeit des Handwerks in den Mittelpunkt ihrer Beratungen gestellt hat und dabei Praktiker zu Wort kommen ließ. „Es ist ein wichtiges Signal, dass die Bundesregierung die Erfahrungen und Erwartungen des Handwerks unmittelbar in ihre Beratungen einbezogen hat. Jetzt müssen aus den Ankündigungen aber konkrete Entlastungen und Gesetzesvorlagen werden. Unsere Betriebe brauchen bessere Rahmenbedingungen und zügige, verlässliche Entscheidungen dafür“, bringt es Roland Ermer, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks, auf den Punkt.
Ganz oben auf der Agenda steht für den Zentralverband die im Koalitionsvertrag vereinbarte Reform der Sonn- und Feiertagsarbeit. Die Bundesregierung hat zugesagt, den Ausnahmekatalog des § 10 Arbeitszeitgesetz um das Bäckerhandwerk zu erweitern. „Das Handwerk hat lange genug gewartet. Jetzt muss beim Sonntagsbacken endlich geliefert werden. Wir erwarten, dass das Arbeitsministerium noch in diesem Herbst einen Entwurf vorlegt, der diese Vereinbarung vollständig und praxistauglich umsetzt“, so Ermer weiter. Die derzeitige Begrenzung der Sonntagsarbeit auf drei Stunden benachteiligt Handwerksbäckereien im Wettbewerb mit Tankstellen, Backshops und anderen Verkaufsstellen. Sie setzt den Betrieben zudem enge Grenzen bei der Vorbereitung der Produktion für die Folgetage. Denn viele Backwaren, etwa Sauerteigbrote, müssen bereits am Sonntag hergestellt, vorbereitet oder ausgeliefert werden, damit sie am Montagmorgen frisch zur Verfügung stehen: „Wir fordern einen flexiblen Arbeitszeitrahmen von bis zu acht Stunden für die Herstellung und das Ausliefern von Backwaren an Sonn- und Feiertagen und die Zulassung der Herstellung an Sonn- und Feiertagen auch für die Folgetage. Wer sonntags und montags frische Backwaren aus handwerklicher Herstellung möchte, muss den Betrieben ermöglichen, diese unter fairen Bedingungen herzustellen. Es geht nicht um eine Aushöhlung des Sonntagsschutzes, sondern um eine zeitgemäße und wettbewerbsneutrale Regelung. Die Drei-Stunden-Grenze reicht bei weitem nicht mehr aus und verschafft industriellen Anbietern einen Wettbewerbsvorteil“, betont Ermer.
Aus dem Bekenntnis zum Handwerk muss jetzt Politik werden
Neben der Reform der Sonntagsarbeit erwartet der Zentralverband von der Bundesregierung weitere konkrete Schritte zur Stärkung des Handwerks. Dazu gehören der spürbare Bürokratierückbau, die Bereitstellung einer wettbewerbsfähigen, sicheren und bezahlbaren Energieversorgung sowie Reformen zur Senkung der Sozialversicherungsbeiträge. Gerade kleine und mittelständische Betriebe benötigen mehr Planungssicherheit und unternehmerischen Handlungsspielraum. Aus dem Bekenntnis zum Handwerk müsse nun Politik werden.
Der Zentralverband dankt ZDH-Präsident und Brotbotschafter a.D. Jörg Dittrich ausdrücklich für sein Engagement auf höchster politischer Ebene. Er hatte die Erwartungen des Handwerks in die Beratungen des Bundeskabinetts in Neuhardenberg eingebracht und sich dort auch für die Aufhebung der Beschränkungen beim Sonntagsbacken eingesetzt. „Jörg Dittrich gibt dem Handwerk eine starke Stimme. Dafür und für seine klare Unterstützung unserer Forderungen danken wir ihm ganz herzlich“, so Ermer abschließend.