Das Bäckerhandwerk erhöht den Druck auf die Bundesregierung: Mit einer von der Mitgliederversammlung einstimmig verabschiedeten Resolution fordert der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks die zügige Umsetzung des Koalitionsversprechens zur Sonn- und Feiertagsarbeit. Das Bäckerhandwerk soll wie angekündigt zum 1. Januar 2027 in den Ausnahmekatalog des § 10 Absatz 1 Arbeitszeitgesetz aufgenommen werden – ohne zusätzliche branchenspezifische Einschränkungen. „Bundesarbeitsminister Schweitzer muss jetzt liefern. Die Vereinbarung im Koalitionsvertrag dazu ist klar und kein Selbstzweck – sie muss jetzt zügig umgesetzt werden und in der Backstube ankommen. Wir brauchen eine Regelung, die funktioniert, und keine neuen Hürden, die den Betrieben am Ende kaum weiterhelfen“, erklärt Roland Ermer, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks. Es sei weder nachvollziehbar noch länger hinnehmbar, dass noch kein Gesetzentwurf zur Umsetzung des Koalitionsvertrages vorliegt, so Ermer weiter.
Drei Stunden reichen nicht für die Backstube - Brot für morgen wird heute gebacken
Frische Backwaren für Sonntag und die Folgetage entstehen nicht auf Knopfdruck. Brot und Backwaren, die bspw. am Montag oder am Tag nach einem Feiertag in den Verkaufsregalen liegen sollen, werden häufig bereits am Vortag vorbereitet. Dazu gehören das Vorbereiten von Teigen, das Ansetzen von Sauerteig und weitere Produktionsschritte. Die geltende Regelung begrenzt die Sonn- und Feiertagsarbeit in Bäckereien und Konditoreien für die Herstellung und Auslieferung der am selben Tag verkauften Backwaren jedoch auf drei Stunden. Für viele handwerkliche Betriebe ist dieses Zeitfenster zu eng, um die Abläufe für den Verkaufstag und Vorbereitungen für den Folgetag verlässlich zu organisieren. Das passt nicht zu den tatsächlichen Produktionsabläufen vieler Handwerksbäckereien und schafft Rechtsunsicherheit bei notwendigen Vorbereitungsarbeiten für den Folgetag. Auch für die Mitarbeitenden hätte die Neuregelung Vorteile, da sie deutlich stärker von Sonn- und Feiertagszuschlägen profitieren könnten.
Raus aus der arbeitsrechtlichen Grauzone
Der Zentralverband fordert deshalb, das Bäckerhandwerk nunmehr zügig ohne zusätzliche branchenspezifische Einschränkungen in den Ausnahmekatalog aufzunehmen. Aus Sicht des Zentralverbands greift es zu kurz, wenn notwendige Vorbereitungsarbeiten für den Folgetag weiterhin nicht eindeutig rechtssicher gestattet sind. Die Betriebe brauchen klare gesetzliche Leitplanken statt einer arbeitsrechtlichen Grauzone.
„Bäckerinnen und Bäcker wollen Brot backen und nicht jeden Sonntag juristische Grenzfragen klären. Wir wollen raus aus der Grauzone und rein in die Rechtssicherheit. Wir wollen keine Reform mit angezogener Handbremse. Die Neuregelung muss stattdessen die betrieblichen Abläufe realistisch abbilden“, bringt es Ermer auf den Punkt.
Mit der Resolution setzt der Verband ein klares Signal: Die angekündigte Neuregelung muss rechtzeitig zum 1. Januar 2027 kommen und in der betrieblichen Praxis funktionieren. Handwerksbäckereien sichern die regionale Versorgung der Bevölkerung mit dem Grundnahrungsmittel Brot und Backwaren und erhalten die deutsche Brotkultur. Damit sie dies auch zukünftig zuverlässig erfüllen können, brauchen sie verlässliche gesetzliche Rahmenbedingungen und müssen in den Ausnahmekatalog des § 10 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz aufgenommen werden.