Die Fußballweltmeisterschaft ist nicht nur ein großes internationales Sportfest. Sie ist auch ein kommerzielles Ereignis, eine Veranstaltung, mit der viel Geld verdient wird. Da liegt es nahe, dass auch Bäckereien mit dem Großereignis Geld verdienen wollen, indem sie ihren Kunden besondere Produkte mit einem Fußball-Motto anbieten.
Veranstalter der WM ist die FIFA, die Fédération Internationale de Football Association. Sie hat sich die Rechte an dieser Veranstaltung, an den Logos und Slogans umfassend rechtlich schützen lassen. Und sie verteidigt ihre Rechte und achtet darauf, dass nur derjenige die Marken oder ähnliches verwendet, der auch dazu berechtigt ist – und das heißt immer: dafür gezahlt hat.
Die FIFA hat sich dafür international aber auch in nahezu allen Ländern der Erde national Rechte an Wörtern und Wortzusammensetzungen (Wortmarke), in einer konkreten Gestaltung (Wort-/Bildmarke) oder Logos und Maskottchen schützen lassen. Selbst die verwendete Schriftart hat sich die FIFA schützen lassen. Nur die FIFA darf diese Marken verwenden. In vielen Fällen hat sie die Nutzung lizensiert, das heißt, dass ein Werbepartner gegen Zahlung von (viel!) Geld, bestimmte Logos oder Wortkombinationen verwenden darf. Zur Überwachung des weltweiten Marktes hat die FIFA in praktisch jedem relevanten Land Anwaltskanzleien beauftragt, den Markt zu beobachten und gegen Verstöße vorzugehen. Wird man dabei erwischt, eine Marke der FIFA ohne Genehmigung zu verwenden, zahlt man nicht nur einen Schadensersatz sondern auch die Kosten der Rechtsverfolgung, also die Arbeitskosten der Kanzlei. In der Regel bleibt es da nicht bei einer Forderung von ein paar tausend Euro.
Für Handwerksbäcker ist es nicht nur finanziell eher nicht möglich, einen gesonderten Vertrag mit der FIFA zu schließen, weshalb es wichtig ist, sich damit zu befassen, welche Werbung erlaubt ist, und welche verboten.
Ganz eindeutig verboten
Die Verwendung von Logos etc. der FIFA im Zusammenhang mit Werbung, dem Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen ist verboten. Das betrifft z. B. das FIFA-Logo, das Logo der Weltmeisterschaft in Nordamerika, des speziellen Schriftzugs „26“ oder ähnliche Abwandlungen dieser. Ein werblicher Zusammenhang erfordert dabei nicht, dass es sich um klassische Werbung handelt. Jedes Verwenden im Zusammenhang mit der eigenen Bäckerei etc. fällt hierunter. Wer versucht, hier Umgehungsgestaltungen zu entwickeln könnte sich später mit den Juristen der FIFA darüber auseinandersetzen, ob die Umgehung tatsächlich funktioniert hat und vor einem Verstoß schützt. In der Vergangenheit hat die FIFA in solchen Streitfällen häufig gewonnen.
Das Anbringen der Logos auf Backwaren, auch solchen, die nicht verkauft werden sollen, wie z.B. einem Schaustück, fällt auch unter das Verbot.
Das Werben mit Fotos von Spielern usw. stellt weniger einen Verstoß gegen Rechte der FIFA als in der Regel einen Verstoß gegen Persönlichkeitsrecht der Spieler dar. Auch hiervon wird abgeraten.
Erlaubte Werbung
Folgende Bäckerwerbung dürfte während der WM zulässig sein. Diese Liste stellt lediglich eine allgemeine Hilfestellung dar. Eine konkrete Rechtsberatung ist damit nicht verbunden. Insbesondere können wir für die Richtigkeit der Einschätzung keinerlei Haftung übernehmen.
- Werbung mit allgemeinen Fußballmotiven (Bälle, Fußballtore)
- Werbung mit der Abkürzung WM oder dem Wort Weltmeisterschaft. Anders als bei der EM hat sich die FIFA die Abkürzung „WM“ offenbar nicht schützen lassen.
- Werbung mit Begriffen wie Nationalmannschaft etc.
Offizielle Handreichung der FIFA
Die FIFA hat eine offizielle Handreichung zur Nutzung von Rechten herausgegeben. Diese finden Sie unten.
Stand: 9. Juni 2026