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Verpackungsirrsinn beendet: Christstollen über 500g-Packung von Abgabe befreit

Das Deutsche Bäckerhandwerk begrüßt die Entscheidung des Umweltbundesamtes, die Mengenschwelle für Folienverpackungen und Lebensmittelbehälter auf 500 Gramm festzulegen. Damit entfällt die Abgabepflicht für größere Verpackungen, wie etwa die Folien eines 750-Gramm-Christstollens. ZV-Präsident Roland Ermer wertet dies als praxisgerechte Lösung, die unnötige Bürokratie reduziert und handwerkliche Traditionen schützt.

Berlin, 4. November 2025. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks begrüßt die Entscheidung des Umweltbundesamtes, die Anwendung des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) anzupassen und eine Mengenschwelle von 500 Gramm für Folienverpackungen und Lebensmittelbehälter einzuführen. Damit entfällt künftig die Abgabepflicht für Stollenverpackungen mit einem Inhalt von über 500 Gramm. 

„Wir begrüßen diesen Schritt ausdrücklich. Einen Christstollen regulatorisch wie einen Snack für unterwegs einzustufen, widerspricht den Konsumgewohnheiten der Menschen“, erklärt Roland Ermer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks. „Die neue Regelung schafft endlich Klarheit und befreit unsere Betriebe von einer absurden Bürokratielast. Verpackungen müssen nach ihrer tatsächlichen Nutzung durch Verbraucher bewertet werden – nicht nach theoretischen Annahmen“, so Ermer weiter.

Das Umweltbundesamt hatte mit Allgemeinverfügung vom 6. August 2025 entschieden, dass ein Christstollen mit einem Gewicht von 750 g, der in eine Folientüte eingepackt ist, unter das Einweg-Verpackungsgesetz fällt. Er wäre demnach wie ein wie ein „Imbiss für unterwegs“ zu behandeln gewesen. Diese Einstufung sorgte bundesweit für Kopfschütteln in der Branche und wurde vom Zentralverband als Verpackungsirrsinn und Regelwust kritisiert. Die Abgabe hätte handwerklich arbeitende Betriebe mit zusätzlicher Bürokratie und Kosten belastet und die hochwertigen Traditionsstollen zu bloßen „Snacks to go“ degradiert. Die Verbände des Bäckerhandwerks hatten sich deswegen gemeinsam mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) für eine Korrektur dieser Entscheidung eingesetzt. Der Zentralverband hatte gegen diese Einstufung protestiert und die Handwerksbäckereien aufgerufen, Widerspruch einzulegen.

„Die Entscheidung des Umweltbundesamtes ist ein Sieg der Vernunft und ein gutes Beispiel dafür, dass konstruktiver Dialog zwischen Handwerk, Politik und Verwaltung funktioniert. Die Entscheidung ist wichtiger Schritt hin zu Bürokratieabbau, fairen Wettbewerbsbedingungen und praktikablem Umweltschutz, so Hauptgeschäftsführer Friedemann Berg.

Über den Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V.

Der 1948 gegründete Zentralverband vertritt die deutschen Innungsbäcker auf lokaler und regionaler sowie Bundes- und EU-Ebene. Als Spitzenverband des backenden Gewerbes in Deutschland verfolgt er die Interessen von deutschlandweit über 9.600 Betrieben mit knapp 240.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von 16,27 Milliarden Euro in Bäckereien und Konditoreien. Der Zentralverband setzt sich auf allen politischen Ebenen gemeinsam mit den Landesinnungsverbänden und den Bäckerinnungen für die Interessen seiner Mitglieder ein und sichert bzw. verbessert so die unternehmerischen Rahmenbedingungen der deutschen Innungsbäcker. Auch die Förderung des Nachwuchses ist ein zentraler Punkt in der Verbandsarbeit. Mit Initiativen wie „Bäckman“ oder „Back dir deine Zukunft“ werden gezielt Kinder und Jugendliche auf den Beruf des Bäckers aufmerksam gemacht. Genuss- und backinteressierte Verbraucher können sich zudem über die sozialen Kanäle und die Internetseite der Innungsbäcker www.innungsbäcker.de rund um die Themen Brot, Backwaren und das Bäckerhandwerk informieren. Der Zentralverband wird durch das Präsidium des Bäckerhandwerks mit Roland Ermer als Präsidenten sowie dem Hauptgeschäftsführer Dr. Friedemann Berg vertreten. Weitere Informationen zum ZV unter: www.baeckerhandwerk.de.

Susan
Hasse
Pressereferentin