Berlin, 4. November 2025. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks begrüßt die Entscheidung des Umweltbundesamtes, die Anwendung des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) anzupassen und eine Mengenschwelle von 500 Gramm für Folienverpackungen und Lebensmittelbehälter einzuführen. Damit entfällt künftig die Abgabepflicht für Stollenverpackungen mit einem Inhalt von über 500 Gramm.
„Wir begrüßen diesen Schritt ausdrücklich. Einen Christstollen regulatorisch wie einen Snack für unterwegs einzustufen, widerspricht den Konsumgewohnheiten der Menschen“, erklärt Roland Ermer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks. „Die neue Regelung schafft endlich Klarheit und befreit unsere Betriebe von einer absurden Bürokratielast. Verpackungen müssen nach ihrer tatsächlichen Nutzung durch Verbraucher bewertet werden – nicht nach theoretischen Annahmen“, so Ermer weiter.
Das Umweltbundesamt hatte mit Allgemeinverfügung vom 6. August 2025 entschieden, dass ein Christstollen mit einem Gewicht von 750 g, der in eine Folientüte eingepackt ist, unter das Einweg-Verpackungsgesetz fällt. Er wäre demnach wie ein wie ein „Imbiss für unterwegs“ zu behandeln gewesen. Diese Einstufung sorgte bundesweit für Kopfschütteln in der Branche und wurde vom Zentralverband als Verpackungsirrsinn und Regelwust kritisiert. Die Abgabe hätte handwerklich arbeitende Betriebe mit zusätzlicher Bürokratie und Kosten belastet und die hochwertigen Traditionsstollen zu bloßen „Snacks to go“ degradiert. Die Verbände des Bäckerhandwerks hatten sich deswegen gemeinsam mit dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) für eine Korrektur dieser Entscheidung eingesetzt. Der Zentralverband hatte gegen diese Einstufung protestiert und die Handwerksbäckereien aufgerufen, Widerspruch einzulegen.
„Die Entscheidung des Umweltbundesamtes ist ein Sieg der Vernunft und ein gutes Beispiel dafür, dass konstruktiver Dialog zwischen Handwerk, Politik und Verwaltung funktioniert. Die Entscheidung ist wichtiger Schritt hin zu Bürokratieabbau, fairen Wettbewerbsbedingungen und praktikablem Umweltschutz, so Hauptgeschäftsführer Friedemann Berg.