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Verbändeinitiative zur Tierhaltungskennzeichnung

Die Bundesregierung plant derzeit eine Überarbeitung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes, das voraussichtlich ab 2027 verpflichtend sein wird. Der Zentralverband hat sich nun mit anderen Verbänden zusammengetan, um sich in die politische Arbeit einbringen zu können.

Diskutiert wird dabei auch eine Ausweitung der Kennzeichnungspflicht auf die Außer-Haus-Verpflegung. Davon könnten auch Bäckereien betroffen sein, die beispielsweise belegte Brötchen mit Fleisch- oder Wurstprodukten anbieten. Eine solche Ausweitung würde voraussichtlich zusätzlichen Dokumentations- und Kennzeichnungsaufwand für Betriebe bedeuten.

Der Zentralverband ist daher einer Verbändeinitiative beigetreten, die sich für praxistaugliche Lösungen einsetzt. Geplant ist unter anderem ein gemeinsamer runder Tisch mit Verbändevertretern und interessierten Betrieben. Dort sollen Erfahrungen aus dem Alltag gesammelt werden, um sie in die politische Arbeit einbringen zu können. Auch ein entsprechendes Positionspapier ist in Vorbereitung.

Stand: 17. Februar 2026

Mitarbeiter der Bäckerei Lutz beim Belegen von Brötchen

Bäckerei Lutz, Verkauf, Gaumentanz, Porschestraße 5, 71691 Freiburg am Neckar, Location 2, SD_Karte5