Das Bundeszentralamt für Steuern hat eine Evaluierung der Norm § 8 Abs. 2 S. 12 EStG (Bewertungsabschlag bei Mietvorteilen) gestartet und sammelt dazu Einschätzungen betroffener Unternehmen. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat eine entsprechenden Fragebogen erstellt. Die Umfrage läuft bis zum 15. September 2025 und ist unter folgender Adresse zu erreichen: https://zdh-umfragen.de/mietvorteile/
Die Vorschrift regelt, dass der Ansatz eines Sachbezugs bei der Überlassung einer Wohnung durch den Arbeitgeber oder ein verbundenes Unternehmen unterbleibt, soweit das vom Arbeitnehmer gezahlte Entgelt mindestens zwei Drittel der ortsüblichen Miete beträgt und die Miete nicht über 25 Euro/qm liegt (jeweils ohne Betriebskosten). Folglich liegt dann kein geldwerter Vorteil vor und die Wohnungsüberlassung kann steuerfrei erfolgen. Die Regelung ist seit 2020 anwendbar.
Für Handwerksbetriebe kann eine steuerfreie Wohnungsüberlassung insbesondere im Kontext von Fachkräftesicherung und regionalen Wohnraumbedarfen perspektivisch an Bedeutung gewinnen. Um eine realitätsnahe Bewertung der Vorschrift zu ermöglichen und eventuellen Reformbedarf zu dieser Vorschrift herauszuarbeiten, ist der ZDH auf Ihre Rückmeldungen angewiesen. Bis zum 15. September 2025 sind die Fragen des BZSt als Umfrage unter folgender Adresse zu erreichen: https://zdh-umfragen.de/mietvorteile/ Die Ergebnisse fließen in eine gemeinsame Stellungnahme der gewerblichen Wirtschaft an das BZSt ein. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!
Stand: 7. August 2025