Suchbegriff eingeben

  • Home
  • Aktuelles
  • Blog Beitrag
  • Tierhaltungskennzeichnung: Verschiebung ist Chance für einen Neustart 

Tierhaltungskennzeichnung: Verschiebung ist Chance für einen Neustart 

Beim Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (THKG) zeichnet sich eine Wende ab. Die Regierungskoalition will die bisherigen Regelungen offenbar grundlegend überarbeiten und die Einführung einer Neuregelung verschieben. Der Zentralverband begrüßt dies. Die Zeit muss allerdings genutzt werden, um gemeinsam mit den betroffenen Branchen eine Lösung zu finden, die auch im Betriebsalltag funktioniert.

Was hat die Haltung von Schweinen mit dem Verkauf eines belegten Brötchens zu tun? Diese Frage beschäftigt das Bäckerhandwerk seit Monaten. Denn nach den bisherigen Plänen sollte die verpflichtende Kennzeichnung der Tierhaltung künftig auch auf verarbeitete Lebensmittel und Speisen ausgeweitet werden, die sogenannte Außer-Haus-Versorgung. Für Bäckereien würde das bedeuten, dass bspw. bei einem Salamibrötchen nachgewiesen und gekennzeichnet werden muss, unter welchen Bedingungen das Schwein gehalten wurde. Für die Betriebe wäre das mit erheblichem Aufwand verbunden. Sie müssten zusätzliche Informationen von ihren Lieferanten einholen, Nachweise aufbewahren und die Kennzeichnung bei Änderungen der Zutaten oder Lieferanten anpassen. Gerade für kleinere Handwerksbäckereien mit einem vielfältigen Snackangebot wäre das eine zusätzliche bürokratische Belastung. 

Der Zentralverband hat deshalb gemeinsam mit einem breiten Bündnis aus Gastronomie und Lebensmittelwirtschaft frühzeitig auf diese Probleme hingewiesen und konkrete Änderungsvorschläge vorgelegt. Nun zeichnet sich ab, dass die Koalitionsfraktionen eine Verschiebung und grundlegende Überarbeitung des Gesetzes auf den Weg bringen wollen. Der Zentralverband begrüßt diesen Schritt ausdrücklich. Eine Verschiebung allein löst die Probleme jedoch nicht. Die gewonnene Zeit muss genutzt werden, um die bisherigen Regelungen auf den Prüfstand zu stellen. Dabei müssen die Vorschläge und Einwände der betroffenen Branchen ebenso berücksichtigt werden wie die Hinweise der Europäischen Kommission. Für den Zentralverband ist klar, dass ein Mehr an Tierwohl und transparentere Informationen für Verbraucherinnen und Verbraucher wichtig sind. Das darf aber nicht zu immer neuen Nachweis- und Kennzeichnungspflichten für Handwerksbäckereien führen. Deshalb hält der Zentralverband an seiner Forderung fest, dass Bäckereien und andere Betriebe von der Außer-Haus-Verpflegung von einer verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung ausgenommen werden müssen. Die Verschiebung bietet die Chance für einen Neustart. Dafür müssen alle betroffenen Verbände gehört und beteiligt werden, der Zentralverband steht dafür bereit. 

Stand 15.10.2026