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Tierhaltungskennzeichnung: EU-Kommission bestätigt Bedenken

Verbände der Ernährungswirtschaft, darunter auch der Zentralverband, fordern das BMLEH erneut auf, die geplante Ausweitung der staatlichen Pflichtkennzeichnung auf die Außer-Haus-Verpflegung und verarbeitete tierische Lebensmittel zu streichen.

Die EU-Kommission hält den Entwurf des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes für unvereinbar mit dem Unionsrecht. Damit sieht sich das breite Verbändebündnis aus Gastronomie, Industrie, Handwerk und Gemeinschaftsverpflegung in zentralen Bedenken bestätigt. Die entsprechende Stellungnahme der EU-Kommission vom 11. August 2026 zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes ist kürzlich bekannt geworden. Die Verbände fordern das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) auf, Konsequenzen aus der deutlichen Kritik aus Brüssel zu ziehen.

Das Verbändebündnis erklärt:

„Das Votum aus Brüssel bestätigt in zentralen Punkten, wovor wir seit Monaten warnen: Der Gesetzentwurf schafft unverhältnismäßige bürokratische Belastungen und beschränkt den freien Warenverkehr, ohne einen angemessenen zusätzlichen Nutzen zu belegen. Es wäre deshalb der falsche Weg, dieses bislang noch nicht praktisch erprobte Kennzeichnungssystem auch auf die Außer-Haus-Verpflegung und verarbeitete tierische Lebensmittel auszuweiten. Die neue Kennzeichnungspflicht für die Außer-Haus-Verpflegung und verarbeitete tierische Lebensmittel muss aus dem Gesetzentwurf gestrichen werden“, heißt es vonseiten der Verbändeallianz.

EU-Kommission kritisiert unter anderem hohe Bürokratielasten

Die EU-Kommission kommt nach Prüfung der Regelungen zu dem Schluss, dass der Entwurf gegen Artikel 50 der EU-Öko-Verordnung sowie gegen die Artikel 34 bis 36 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union verstößt. Im Mittelpunkt ihrer Prüfung stehen die verpflichtende Einbeziehung von Fleischerzeugnissen aus anderen EU-Mitgliedstaaten sowie zusätzliche nationale Pflichten für ökologisch beziehungsweise biologisch zertifizierte Unternehmen.

Die Kommission kritisiert unter anderem, dass der Entwurf Tierhaltungskennzeichnungssysteme anderer Mitgliedstaaten nicht anerkennt und Unternehmen mit zusätzlichen Mitteilungs-, Registrierungs-, Aufzeichnungs- und Rückverfolgbarkeitspflichten belastet. Zugleich würden Fleischerzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten trotz höherer Tierwohlstandards mit der niedrigsten Stufe „mindestens Stall“ gekennzeichnet werden. Nach Auffassung der Kommission haben die deutschen Behörden weder die Geeignetheit noch die Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit der geprüften Regelungen nachgewiesen. Darüber hinaus zweifelt Brüssel an, dass das deutsche Gesetzesvorhaben in der vorliegenden Form tatsächlich den tierwohlorientierten Verbraucherschutz stärkt, wie es als Ziel genannt wurde.

Hoher Aufwand, geringer Nutzen

Das Verbändebündnis unterstützt ausdrücklich bessere Tierwohlstandards und eine starke heimische Landwirtschaft. Die geplante Ausweitung der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung würde jedoch tief in die komplexen und dynamischen Lieferketten der Außer-Haus-Verpflegung eingreifen und keineswegs mehr Tierwohl schaffen. Hersteller, Großhandel und gastronomische Betriebe müssten IT-Systeme und Warenströme anpassen, zusätzliche Nachweis- und Dokumentationspflichten erfüllen sowie Speisekarten, Aushänge, Apps und digitale Bestellsysteme bei wechselnden Lieferungen fortlaufend aktualisieren. In den Betrieben würde dies dauerhaft Kosten in Höhe von mehreren Millionen Euro auslösen – der Gesetzentwurf selbst spricht von jährlich sechs Millionen, im ersten Jahr sogar noch mehr.

Insbesondere kleine und mittelständische Betriebe könnten diese zusätzlichen Belastungen in der bereits jetzt stark angespannten wirtschaftlichen Lage kaum stemmen.

Aus Sicht der Verbände steht diesem erheblichen Aufwand kein angemessener Mehrwert gegenüber. In vielen Speisen werden bereits heute freiwillig Produkte aus höheren Haltungsformen integriert, die jedoch aufgrund der komplexen Lieferkettenstrukturen und oftmals kurzfristigen Lieferantenwechseln nicht tages- und ortsgenau angegeben werden können. Um den unverhältnismäßig hohen Bußgeldern des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes zu entgehen, werden viele Betriebe der Außer-Haus-Verpflegung pauschal nur die niedrigste Haltungsstufe ausweisen. Damit zwingt der Gesetzgeber die Betriebe bei der Kennzeichnung faktisch zum Downgrading und die Kaufanreize für Fleischprodukte höherer Haltungsformen bleiben aus. Damit droht die Kennzeichnung sowohl das Ziel größerer Verbrauchertransparenz als auch die angestrebte Förderung höherer Tierwohlstandards zu verfehlen.

BMLEH muss Konsequenzen ziehen

Das Verbändebündnis fordert das BMLEH und die Bundesregierung erneut auf, die verpflichtende Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf die Außer-Haus-Verpflegung sowie auf verarbeitete tierische Lebensmittel aus dem Gesetzentwurf zu streichen. Für die Außer-Haus-Verpflegung muss es bei freiwilligen Kennzeichnungsmöglichkeiten bleiben: „Statt neuer bürokratischer Pflichten braucht es praxistaugliche Lösungen und gezielte Anreize für mehr Tierwohl, die gemeinsam mit allen Beteiligten entlang der Wertschöpfungskette entwickelt werden.“

Die europarechtliche Prüfung ist zudem noch nicht abgeschlossen. Bestimmungen des Gesetzentwurfs, die zusätzliche verpflichtende Angaben im Sinne der EU-Lebensmittelinformationsverordnung darstellen können, werden von der EU-Kommission in einem gesonderten Verfahren geprüft. Die nun vorliegende Stellungnahme greift dieser Prüfung ausdrücklich nicht vor.

Aufgrund der ausführlichen Stellungnahme darf Deutschland den Gesetzentwurf nicht vor Ablauf der Stillhaltefrist am 12. November 2026 annehmen. Die Bundesregierung muss die EU-Kommission darüber informieren, welche Maßnahmen sie aufgrund der Stellungnahme zu ergreifen beabsichtigt. Damit verringert sich der Zeitrahmen zwischen Beschluss und Umsetzungspflicht weiter. Aufgrund der damit einhergehenden Rechtsunsicherheit appellieren die Verbände daher an den Gesetzgeber, hinreichende Umsetzungsfristen zu beachten. 

Über das Bündnis

Dem Verbändebündnis gehören folgende Organisationen an: Deutscher Hotellerie- und Gastronomieverband e. V. (DEHOGA Bundesverband), Die Caterer im DEHOGA, Bundesverband der Systemgastronomie e. V. (BdS), Deutsches Tiefkühlinstitut e. V. (dti), GROSSHANDELSVERBAND FOODSERVICE e. V. (GVF), Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e. V. und der Verband Deutscher Großbäckereien e.V.

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Über den Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V.

Der 1948 gegründete Zentralverband vertritt die deutschen Innungsbäcker auf lokaler und regionaler sowie Bundes- und EU-Ebene. Als Spitzenverband des backenden Gewerbes in Deutschland verfolgt er die Interessen von deutschlandweit über 9.600 Betrieben mit knapp 240.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von 16,27 Milliarden Euro in Bäckereien und Konditoreien. Der Zentralverband setzt sich auf allen politischen Ebenen gemeinsam mit den Landesinnungsverbänden und den Bäckerinnungen für die Interessen seiner Mitglieder ein und sichert bzw. verbessert so die unternehmerischen Rahmenbedingungen der deutschen Innungsbäcker. Auch die Förderung des Nachwuchses ist ein zentraler Punkt in der Verbandsarbeit. Mit Initiativen wie „Bäckman“ oder „Back dir deine Zukunft“ werden gezielt Kinder und Jugendliche auf den Beruf des Bäckers aufmerksam gemacht. Genuss- und backinteressierte Verbraucher können sich zudem über die sozialen Kanäle und die Internetseite der Innungsbäcker www.innungsbäcker.de rund um die Themen Brot, Backwaren und das Bäckerhandwerk informieren. Der Zentralverband wird durch das Präsidium des Bäckerhandwerks mit Roland Ermer als Präsidenten sowie dem Hauptgeschäftsführer Dr. Friedemann Berg vertreten. Weitere Informationen zum ZV unter: www.baeckerhandwerk.de.

Meike
Bennewitz
Pressereferentin