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Steuerreform: Minijobs sollen teurer werden

Das Bundeskabinett hat am 2. September den Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes für 2027 beschlossen. Familien und Beschäftigte mit kleinen und mittleren Einkommen sollen zwar entlastet werden. Für viele Bäckereien enthält das Paket aber neue Belastungen, ausgerechnet bei Personal und Investitionen.

Am deutlichsten zeigt sich das bei den Minijobs. Die Pauschsteuer, die der Betrieb zusätzlich zum Lohn trägt, soll von zwei auf fünf Prozent steigen. Hat eine Bäckerei zehn Minijobber mit jeweils 500 Euro Monatslohn im Verkauf, kostet sie das künftig 150 Euro mehr im Monat, also 1.800 Euro im Jahr. Gerade für Randzeiten, Wochenenden oder die Urlaubsvertretung sind diese Beschäftigten für viele Betriebe wichtig.

Hinzu kommt die Einkommensteuer. Viele Innungsbäckereien sind inhaber- oder familiengeführt. Hier ist die Einkommensteuer praktisch die Steuer auf den Betriebsgewinn. Dieser Gewinn landet jedoch nicht einfach auf dem Privatkonto. Er wird oft für einen neuen Backofen, die Kühlung, ein Lieferfahrzeug oder die Modernisierung einer Filiale benötigt. Greift eine höhere Besteuerung künftig früher, bleibt für solche Investitionen auch weniger übrig. GmbHs sollen ab 2028 steuerlich entlastet werden, inhabergeführte Bäckereien nicht. So werden zwei Betriebe mit den gleichen Investitionsplänen allein wegen ihrer Rechtsform unterschiedlich behandelt. Das hält der Zentralverband für ungerecht.

Auch für Beschäftigte fällt die Entlastung kleiner aus, als es zunächst klingt. Die Steuergrenzen sollen nicht vollständig mit den steigenden Preisen mitwachsen. Deshalb kann eine Lohnerhöhung, die nur die Inflation ausgleicht, teilweise durch höhere Steuern aufgezehrt werden. Das schwächt die Kaufkraft und erschwert die Lohnpolitik. Die Bundesregierung spricht ab 2028 von rund zehn Milliarden Euro Entlastung. Nach Berechnungen des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) und weiterer Wirtschaftsverbände bleiben nach den neuen Belastungen aber nur 5,6 Milliarden Euro. 2027 sind es sogar nur 1,5 Milliarden Euro. In vielen Betrieben wird deshalb wenig ankommen.

Der Zentralverband fordert daher klare Nachbesserungen im Bundestag: Die Pauschsteuer auf Minijobs muss bei zwei Prozent bleiben. Inhabergeführte Bäckereien dürfen steuerlich nicht schlechter gestellt werden als GmbHs. Und wer Löhne erhöht oder in Backofen, Kühlung und Filialen investiert, braucht mehr Spielraum statt neuer Belastungen.

Stand: 7. September 2026