Wer ein neues E-Auto kauft oder sein Fahrzeug bis Ende 2030 auf Elektroantrieb umrüstet, muss zehn Jahre lang keine Kfz-Steuer zahlen, spätestens bis Ende 2035. Für viele Betriebe im Bäckerhandwerk kann sich das lohnen: Lieferwagen oder Firmenfahrzeuge mit Elektroantrieb werden dadurch günstiger im Unterhalt. Außerdem profitieren Betriebe durch neue steuerliche Anreize, etwa eine schnellere Abschreibung von bis zu 75 % der Anschaffungskosten im ersten Jahr.
Stand: 5. November 2025