Suchbegriff eingeben

  • Home
  • Aktuelles
  • Blog Beitrag
  • Steuerbefreiung für E-Autos wird verlängert

Steuerbefreiung für E-Autos wird verlängert

Die Bundesregierung hat beschlossen, dass Elektroautos bis 2035 von der Kfz-Steuer befreit bleiben. Damit will sie den Umstieg auf klimafreundliche Fahrzeuge weiter fördern.

Wer ein neues E-Auto kauft oder sein Fahrzeug bis Ende 2030 auf Elektroantrieb umrüstet, muss zehn Jahre lang keine Kfz-Steuer zahlen, spätestens bis Ende 2035. Für viele Betriebe im Bäckerhandwerk kann sich das lohnen: Lieferwagen oder Firmenfahrzeuge mit Elektroantrieb werden dadurch günstiger im Unterhalt. Außerdem profitieren Betriebe durch neue steuerliche Anreize, etwa eine schnellere Abschreibung von bis zu 75 % der Anschaffungskosten im ersten Jahr.

Stand: 5. November 2025

Bäckerhände bearbeiten einen flach ausgebreiteten Teig auf einer mehligen Arbeitsfläche.